Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 215)
- Language
- German
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209 stät des Kaisers zu bringen, wovon er hiemit Mitteilung mache. Das Aktenstück nahm seinen üblichen Geschäftsgang, wurde von der Landeshauptmannschaft dem Kammerprokurator überwiesen, der am 29. März 1735 seine Antwort erstattete. Sie lautete ungemein heftig. Vor allem hätte sich Franckel „unverschämter Unwahrheit44 schuldig gemacht, denn David sei nicht, wie der Sollizitator angibt, ein Siebziger, sondern nach eigener Aussage vergangenen St. Michaelstag, 29. September 1734, 62 Jahre alt geworden. Ebenso habe schon früher der Sohn des Rabbiners Mannheim seinen Vater als achtzigjährigen Mann bezeichnet, was zu seiner Entlassung aus dem Arrest beigetragen habe, während es sich später herausstellte, daß er nur 63 Jahre zähle. Der Sollizitator berufe sich auf die große Kontribution (Steuer), die David leisten könnte^ wenn er freigelassen wieder seinen Geschäften nachgehen könnte. Ob er vielleicht daran denke, unter solchem Vorwand mit der Zeit alle Juden aus den Arresten zu befreien? Daran scheine ihm mehr gelegen zu sein, als an einer gründlichen Untersuchimg eines angezeigten („denuntirten44) Verbrechens, das der katholischen Religion, der kaiserlichen Majestät und dem allgemeinen Wohl höchst nachteilig erscheine. Ob bei der bisjher durchgeführten Untersuchung des Falles etwas gegen David Verdächtiges herausgekommen sei oder nicht, sei nicht seine, des Prokurators, Sache zu entscheiden, sondern stehe der Landeshauptmannschaft anheim. Auch habe nicht er den Prozeß hinausgezogen, vielmehr seien immer wieder neue Beweispunkte zum Vorschein gekommen, die immer von neuem untersucht werden mußten. Übrigens habe er sich nicht mit einem Juden allein zu beschäftigen,*) *) Fast zu gleicher Zeit — die Akten laufen vom 12. September 1735 — lief ein von Patzelt geführter Prozeß gegen den Proßnitzer Juden Gerstel Benedikt, welchen drei andere Proßnitzer Juden, nämlich Wolf Baader, Mandl Schneider (auch Mantlschneider geschrieben) und Bernard Löbl, Schulmeister, beim Kamnierprokurator denunziert hatten, daß er, Gerstel Benedikt, dem zum Christentum übergetretenen Jäckel von Welehrad mit seinen drei Kindern zur Flucht nach Amsterdam verholfen habe, wo sie wieder als Juden sich bekennen sollten. — Überdies lag gegen Benedikt eine Anzeige vor, daß er einen Judenknaben, der getauft werden wollte, mitsamt seinem Bruder aus der Pfarre in 14