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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 211

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 211)
Language
German
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IRI
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205 Unbestimmtheit, ein leiser Wink, daß man die Sache doch auch in Wien nachprüfen wolle und daß man sich an das Recht halten solle, — was nicht ganz ohne Wirkung blieb. Diese Wiener Weisung wurde von der Landeshauptmannschaft noch am selben Tage, 16. April, zuerst Dr. Patzelt zur Äußerung übergeben, damit er vorbringen könne, was gegen das Ansuchen Davids „etwa zu erinnern und einzuwenden wäre44. Der Prokurator ließ sich mehr als einen Monat Zeit, bevor er am 19. Mai 1734 sein allerdings recht ausführliches Gutachten über das Majestätsgesuch erstattete, um alle Einwände gegen Verhaftimg und Beschlagnahme, die David, beziehungsweise sein Advokat Johann Georg Klitsch vorgebracht hatte, zu entkräften. Daß 1. sein Vorgänger Fuxsteiner die ganze Angelegenheit für nicht so wichtig erachtet habe, um eine Untersuchung beziehungsweise einen Prozeß zu veranlassen, komme nicht mehr in Betracht, weil mittlerweile „viele zum Teil auch neue Ursachen44 an den Tag gekommen seien, die die Erhebung der Klage vollkommen begründeten. Wenn 2. David Zeugen geführt habe und noch zu führen beabsichtige, die seine Unschuld bezeugen würden, so sei es eben die Aufgabe des mit der Führung des Prozesses nunmehr betrauten Olmützer Halsgerichtes, deren Glaubwürdigkeit zu prüfen. Auch verweise er auf das mit Hansel Löbel über diese Zeugenaussagen abgehaltene Verhör, das er im Original beilege, und das deren Angaben durchaus bestreite.*) übrigens habe er, der Prokurator, auf Widersprüche und Unrichtigkeiten der in Betracht kommenden Zeugenaussagen schon früher hingewiesen und wiederhole sie hiemit. Die 3. immer wieder vorgebrachte Behauptung, als ob die Beschlagnahme der Güter Davids ausschließlich auf die Anzeige Löbels von Davids schwerer Erkrankung zurückzuführen wäre, sei nicht zutreffend; auch ohne diese Krankheit wäre die Maßregel notwendig gewesen und hätte durchgeführt werden müssen. #) Es lohnt nicht, diese von Unwahrheiten strotzende Erklärung Hansel Löbels eingehender zu besprechen, geschweige abzudrucken; es genügt herauszuheben, daß er sich besonders und auch seine Zeugen als durchaus ehrenhafte Männer hinstellt, was in Gewitsch allgemein bekannt sei, gegen die niemals „etwas widriges sich hervorgethan hat44 u. s. f.

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