Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 208

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 208)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2644300-2644303--0665-2645007
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

202 Das zweite Attestat ist von dem Gewitscher Pfarrer Johann Anton Studinka, ausgestellt am 5. August 1733, und besagt, daß Löbel vor ungefähr 2% Jahren an einem Freitag abends in das Pfarrhaus gekommen sei, einen Brief vom Trübauer Pfarrer Sther, der sich auf die Rebekka-Sache bezog, vorgezeigt und um Nachtquartier gebeten habe, da er fürchte, sonst von den Juden verhaftet zu werden. Da der Pfarrer die Bitte abschlug, sei denn auch wirklich die Arrestierung erfolgt. Diese drei Beilagen begleitete eine ungemein scharfe Eingabe Patzelts an die Landeshauptmannschaft. Er glaube, daß nunmehr es „die höchste Not" erfordere, daß die gerechtest verordnete Sequestration von amtswegen ernst durchgeführt und von David unverbrüchlich gehalten „und nicht für eine Spiegelfechterei angesehen werde". Was die Ablehnung auch des Mährisch-Neustädter Gerichts für die Untersuchung der Angelegenheit betreffe, so halte er, der Prokurator, Löbels Einwände infolge seiner lokalen Kenntnisse für begründet. — Die beiden Schreiben von dem Trübauer und Gewitscher Pfarrer bewiesen nunmehr die Richtigkeit der seinerzeitigen Aussagen Löbels und seiner Zeugen über Löbels Inhaftierung, sowie auch die Verbrennung der Löbelschen Papiere mitsamt dem Brief an das Olmützer Konsistorium in der Wohnung des Rabbiners anläßlich der erzwungenen Vereidigung Löbels. Patzelt erachtet diese neuen von Löbel im Olmützer Kreisamt erhobenen und ihm, dem Prokurator, zur Verfügung gestellten zwei Attestate für so „erhöblichu und Joseph David so belastend, daß der schon längst notwendige Personalarrest über David, Jonas Samson, Hersehl Jakob imd auch den Rabbiner Barueh Mannheim, der mittlerweile von Gewitsch nach Boskowitz übersiedelt war, „ohne allen Anstand" anzuordnen sei; dazu die „formale Criminal-Inquisition" und die Sequestration des Davidschen Vermögens. Vierzehn Tage später, am 29. Dezember, erhielt dann tatsächlich ganz entsprechend diesen Anträgen Patzelts der Olmützer Kreishauptmann Miniati von der Landeshauptmannschaft den giemessenen Befehl, diese Verhaftungen durchzuführen, und nur die Entscheidung, ob der Prozeß in Olmütz oder doch in Mährisch-Neustadt durchgeführt werden solle, wurde ihm überlassen. Ein umständliches Gesuch Joseph Davids an die Landeshauptmannschaft, das am 22. Dezember eingelaufen war,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.