Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 207)
- Language
- German
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201 Herrschaft für den Judenrichter, beziehungsweise gegen dessen Denunzianten, das an Offenheit und Klarheit wahrlich kaum noch etwas zu wünschen übrig ließ, aber nicht. Vielmehr nahm er willig eine neue Klage Löbels gegen David, die vom 15. Dezember 1733 datiert ist, entgegen. Ihm Löbel, der sich damals schon dauernd in Brünn aufhielt, sei bekannt geworden, daß die Sperre über Davids Hab und Gut bis auf ein einziges Gewölbe aufgehoben worden sei, ebenso wie die früher bestandene Wacht. David habe aus den Waren des Lederhauses, „daran am meisten gelegen", auf diese Weise auf dem letzten Gewitscher Markt 4 bis 500 Gulden gelöst und dieses Geld mit anderem, das er irgendwo verborgen gehalten, nach Breslau gebracht und von dort an die 25 Zentner Juchten und schlesische Leinwand nach Gewitsch heimgeführt.*) Diese Behauptungen könne er durch Gewitschcr Juden, die sich jetzt zum Markt in Brünn befänden, beweisen, die aber nur mündlich Auskunft geben wollen. Es schriftlich zu tun, scheuen sie sich („tragen sie ein Abscheu44), aus Angst, der Judenrichter würde sie bei der Obrigkeit anzeigen. Er benützt die Gelegenheit, erneut darauf hinzuweisen, daß wie in Gewitsch und Loschitz Joseph David auch in Mähriseh-Neustadt beim Stadtrat und Gericht solche Freunde habe, daß au eine unparteiische Untersuchung nicht zu denken sei. Nur in Olmütz könne man sicher sein und brauche nicht zu befürchten, daß „allda ichtwas wider die liebe Justiz möchte gehandlet werden". Diese Anzeige übermittelte Patzelt noch am selben Tage der Landeshauptmannschaft und legte dem Akt noch zwei andere merkwürdige „Attestata" bei, von denen gelegentlich schon früher die Rede war, die aber erst hier klar zum Vorschein kommen. In dem ersten, ddo. Trübau, 1. August 1733, bestätigt der Pfarrer und Dekan von (Mährisch)-Trübau Johann Anton Sther, daß er vor ungefähr 2*4 Jahren Hansel Löbel betreffend seine Denunziation gegen Joseph David in der Rebekka-Sache einen Brief an den schon verstorbenen Konsistorial-Advokaten Johann Wilhelm Bier in Olmütz gegeben habe, „umb ihme bei dieser Denuntiation zu dienen'4. *) Eine spätere Untersuchung: durch den Kreishauptniann Miniati bestätigte, daß alles mit Wissen und unter den Augen des Gewitscher Stadtrats sich vollzogen habe. (Bericht vom 15. Jänner 1734.)