Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 206)
- Language
- German
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200 Die Antwort auf diese Zuschrift erteilte im Namen der Gräfin am 14. Dezember der Wirtschaftshauptmann Schindtier, wie leicht aus dem Stil zu erkennen ist. Die Mühe, die sich der Herr Prokurator gebe, lohne sieb wahrhaftig nicht, bei einem Juden, wie es Hansel Löbel sei und seinem „jüdischen lumperhaften nichtsnutzigen Anhang". Der Gräfin sei „die Bosheit, Schalkheit und nicht erhörte Leichtfertigkeit dieses Spitzbuben" wahrlich zu gut bekannt und deshalb sei es schade um jede Stunde, die Patzelt „in diesem schier handgreiflichen unwahren Angeben" verliere. Löbel sei ein Mensch, wie „seinesgleichen schwerlich die Sonne jemals beschienen hat44. Schindtier legt der Gräfin die Worte in den Mund: „Das Grausen kommt mich an44, wenn sie sich erinnerte, wie oft sie in den letzten Jahren wegen seiner und seiner Kameraden erschrecklichen Betrügereien von deren hilflosen Opfern überlaufen wurde. „Diese Bösewichter44, so fährt Schindtier fort, hätten nichts „zu beißen noch zu brechen44, nichts zu gewinnen, noch weniger zu verliere»!. Was würde man ihnen tun können, wenn sie, worauf sie es sichtlich abgesehen haben, Joseph David, den man nur als „gut verhaltenen Mann44 bezeichnen könne, um sein redlich erworbenes Hab und Gut gebracht haben? In der Raufereisache, die sich vor kurzem vor Joseph Davids Haus abgespielt, bei der Israel Totschs Frau mit Steinen geworfen habe, worauf sie von Philipp Joseph, dem Sohn Davids, geschlagen wurde, müsse die Herrschaft Philipp Joseph recht geben und die von Löbel und Totsch eingebrachte Klage zurückweisen. Wem „seine Ehre lieb44 ist, hätte nicht anders gehandelt. Damit sich aber „diese losen Vögel44 fernerhin über ihre Grundherrschaft nicht beklagen können, damit sie von hier aus nicht mehr sich in ihrer Tätigkeit behindert fühlen, habe man beschlossen, sie aus der Gewitscher Untertänigkeit zu entlassen und schließe die diesbezüglichen landesbräuchigen Entlassungsbriefe („Dimissoriales44) zum Beweis bei.*) Daraus ergebe sich, daß fortan auch Löbel und dessen Anhang der Zutritt zum Herrn Kammerprokurator „angelweit44 offen stehe, wie es von diesem gewünscht wurde. Irgendwelchen Einfluß auf Patzelts Gesinnung und Standpunkt hatte auch dieses entschiedene Eintreten der *) Die nicht sehr häufige derartige Urkunde s. in Beilage VIII.