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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 205

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 205)
Language
German
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IRI
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199 Davids durch einen „Factor oder wie immer zu nennen kommenden guten Wirthen" gegen Verrechnung verwalten und damit Geschäfte machen zu lassen, „damit es nicht absondern nach Möglichkeit zunehme11; ferner die weitere Untersuchung nicht in Gewitsch und nicht in Loschitz, sondern bei einem „mit guten Subjectis wohl besetzten44 königlichen Stadtgericht, am besten beim Olmützer Halsgericht durchführen zu lassen. * Es bleibt geradezu ein Rätsel in der Führung der Untersuchung und stellt allen Parteien ein schlechtes Zeugnis ihres guten Willens eine klare Lösung herbeizuführen aus, daß niemand auf den Einfall kam, einerseits in Prag, wo Rebekka mit einem Christen verheiratet war, anderseits in Amsterdam, wo sie später lebte, Nachforschungen anzustellen, selbst für den Fall, daß sie inzwischen schon verstorben gewesen wäre, was nirgends behauptet wird. Der Prozeß drehte sich im Kreise herum, von den Zeugen Löbels, die von der Davidschen Partei als höchst unglaubwürdig erklärt werden, zu jenen Davids, denen wiederum der Kammerprokurator das größte Mißtrauen entgegenbrachte, und war auf diesem Wege absolut nicht zu einer Klärung zu bringen: das schönste Bild von der Schlange, die sich in den Schwanz beißt. Zielbewußt dagegen ging der Kammerprokurator Patzelt vor. Um seinem Ziel der Verhaftung Davids näher zu kommen, mußte er seinem Orakel Löbel freien Weg für Auskundschaftung und Fallenlegen verschaffen. Er wandte sich daher in einem Schreiben vom 1. Dezember 1733 an die Gutsherrin Maria Franziska verwitwete Gräfin zu Salm, geborene Gräfin zu Liechtenstein, und ersuchte unter Darlegung des ganzen Falls um ein öffentlich „in der Judenschul zu Gewitsch4' bekannt zu machendes Verbot, daß niemand sich unterstehen solle, weder den Denunzianten Hansel Löbel, noch seine Zeugen Samson Mandl, Salomon Skokan, Wolf Samson, Samuel Rothmühl, Abraham Marcus, Israel Totseh, noch andere Personen, die späterhin als Zeugen in Betracht kommen würden, „zu kränken, zu verfolgen" oder ihnen den freien Zutritt zu dem Kammerprokurator in Brünn zu erschweren. Eine gleiche Anordnung möge sie aber auch ihrem Gewitscher Wirtschaftshauptmann und dem Gewitscher Stadtrichter zukommen lassen.

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