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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 204

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 204)
Language
German
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198 bekannt, wie oft es geschehe, daß zum Christentum übergetretene Personen, besonders weiblichen Geschlechte, „sich verlieren und unsichtbar werden, ohne daß jemand wisse oder erfahren könne, wohin dieselben gekommen", obgleich die Vermutung naheliege, daß sie der Judenrichter bestimmt habe zum Judentum zurück zu kehren und sie dann verschickt („verpartiret") werden. In der Rebekka-Sache habe der Zeuge Israel Totsch vor dem Kreishauptmann Miniati nicht nur seine früheren Aussagen aufrecht erhalten, sondern ergänzend noch mitgeteilt, daß ein allerdings schon verstorbener Jude Wolf Skokan — (wohl der Vater des Löbelschen Zeugen Salomon Joseph Skokan!) — Rebekka mit dem Kind nach Holland — eine Reise eines Gewitscher Juden dahin scheint damals kein besonderes Aufsehen verursacht zu haben — gebracht habe. Dazu käme die Angabe des Juden Wolf Samson in Gewitsch, der vor ungefähr 24 Jahren bei Davids Vater als Branntweinbrenner bedienstet gewesen sei und gesehen habe, wie die getaufte Jüdin durch Joseph Davids eigene Mutter in dessen Haus geführt wurde; Davids Vater und Mutter hätten ihn dann nach einigen Tagen verständigt, daß sie von Wolf Skokan schon fortgebracht sei. Salomon Joseph Skokan sage neuerdings aus, daß er vor 18 Jahren in Amsterdam gewesen, dort die wieder Jüdin gewordene Rebekka von ungefähr zu ihm gekommen sei und gesagt habe: „Wie hat mich der Joseph David hinters Licht geführet. Er hat mich um 6000 Floren gebracht, die er bei meiner Anherosendung hintenhalten (= zurückgehalten) und mir nicht mehr zugesendet, sondern mir nur Wechselbrief gegeben, die aber auf Leut gestellet (= ausgestellt) waren, so (die) bereits schon verstorben gewesen". Gegen den Denunzianten Löbel sei nach Patzelts Ansicht nichts ernstliches vorzubringen, ja er spricht seine Überzeugung offen dahin aus, daß „der Ausgang der Sach schon zeigen wird, dass der Hansel Löbl eine in der Wahrheit allzuwohl gegründete Denunciation wider den Joseph David gethan". Patzelt glaubt somit auf Grund seiner gesamten Beweisführung zum Schluß die Landeshauptmannschaft bitten zu sollen, den Juden Joseph David wie auch dessen zwei Komplizen Jonas Samson und Hersehl Jakob mit Personalarrest zu belegen und das in Verwahrung gebrachte Vermögen

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