Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 202)
- Language
- German
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196 zu erfahren, daß diese Schulden nicht bei Gewitecher Leuten und solchen der nächsten Umgebung gemacht sind, sondern bei Kaufleuten in Leipzig, Weimar, Mühlberg, Patschkau, Neuhaus, Rosswald und in anderen Orten. Trotz ihrer Armut kamen sie doch überall hin und trotz ihres schlechten Rufes gingen ihnen immer neue Geschäftsleute auf den Leim. Anfangs habe man ihre Schulden, über die Klagen bei der Herrschaft eingelaufen seien, im herrschaftlichen Amtsprotokoll eingetragen. Dann aber habe man diese vier Juden „nicht mehr würdig geachtet, alle ihre Streich zu protokollieren". Den Klägern konnte man nur antworten: „Nehmbt euch die Spitzbuben hin". Hänsele sei schon einmal zu der entehrenden Strafe, im Eisenband vierzehn Tage lang den Schubkarren führen zu müssen, verurteilt worden, es hätte aber nichts genützt. Abraham Markus habe strafweise in Oppatowitz Steine brechen müssen, weil er sich gegen den Gewitscher Stadtrichter vergriffen und mit ihm gerauft habe. Ein guter alter Mann in Rosswald, der Oberschaff er Johann Just, der sich für Hänsele verbürget, sei deshalb ins Eisen gelegt worden und um sein Geld gekommen. Man möge nur den Judenrichter Joseph David fragen, der könnte von ihren „Schelmereien" genug erzählen. Trotz solchen vernichtenden Urteils von zweifellos achtenswerter Seite konnte sich der Kreishauptmann Miniati — vielleicht mit Rücksicht auf die Stellungnahme des Prokurators Patzelt, die ihm aus den Akten zur Genüge bekannt war — nicht entschließen, der Landeshauptmannschaft die Einstellung des ganzen Verfahrens gegen Joseph David anzuraten, sondern war nur darauf bedacht, persönlich mit der Sache nichts weiter zu tun zu haben. Am 22. November 1733 empfahl er unter dem Hinweis, daß das Olmützer Gericht bereits viel zu viel mit Prozessen aller Art belastet sei, die weitere Untersuchung dem Halsgericht in Mährisch-Neustadt zu übertragen, wie es sich Löbel und Patzelt von Anfang an gewünscht hatten. In einem besonders eingehenden Aktenstück von 22 Folioseiten hatte dieser kurz zuvor, am 13. November, dem Landeshauptmannschaftsamt noch einmal eine Art Expose über den Fall gegeben und auseinander zu setzen versacht, weshalb er an der Schuld Davids in der Rebekka-Sache nicht zweifeln könne. Seine Darlegungen ergänzen nicht nur unsere