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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 198

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 198)
Language
German
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IRI
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192 könne, „ob nicht etwan gedachter Jud wegen seiner angegebenen Mißhandlungen sich außer Staube machen dürfte'4, die Wertsachen in einem Gewölb in Davids Haus versperren und versiegeln lassen. Ganz dasselbe sei auch mit Davids Lederhaus, das er von der Herrschaft in Pacht habe, geschehen, damit nichts von den dort vorhandenen Ledervorräten verschleppt werden könne. Auch sei eine „Wacht" bestellt worden. Das Blatt hatte sich somit durch Löbels geschickten Streich und Patzelts Übereifer plötzlich sehr zu Ungunsten des Judenrichters gewendet. Allerdings beschwerte sich dieser nun noch am selbigen Tage, 28. Oktober, in einer umständlichen Eingabe bei der ljandeshauptmannschaft, daß nur auf Grund ganz falscher Angaben über seinen Gesundheitszustand zunächst am 8. Oktober sein ganzes Hab und Gut amtlich aufgenommen, dann am 24. dieses, aber auch das Lederhaus, das er von der Herrschaft in Pacht habe, mit Beschlag belegt und ihm vom Gewitscher Stadtrat bereits mitgeteilt worden sei, daß alles auf das Rathaus überführt werden würde. Abermals beteuert er, daß die Rebekka-Sache eine reine Erfindung Löbels sei. Als Beweis dafür und als Erklärung, warum Löbel sie aufgebracht habe, führt er an, daß ihn Löbel kürzlich durch die Gewitscher Juden Sambson Gabriel und Samuel Rothmühl habe bitten lassen, ihm 400 Gulden zu geben, so werde er die Denunziation zurücknehmen und sich nach Polen flüchten. David ersucht diese beiden Zeugen eidlich einzuvernehmen, ihm seine Sachen zurückzugeben und den Prozeß möglichst rasch zuende zu führen, damit Löbel der gerechten Strafe zugeführt würde, denn er sei fluchtverdächtig. Dessen Weib habe das wenige, was sie besessen, ohnehin schon verkauft und sei vor 14 Tagen von Gewitsch entwichen. Wiederholt beruft er sich in diesem Akt auf seinen allgemein bekannten ehrbaren Lebenswandel und sein stetes Wohlverhalten, sowie darauf, daß er seit 28 Jahren, also seit 1705 die Stelle eines Judenrichters in der Gewitscher Gemeinde einnehme. Dieses Gesuch wurde von der Landeshauptmannschaft sofort, schon am 29. Oktober, an den Kammerprokurator Patzelt weitergeleitet mit dem Bemerken, Abhilfe zu schaffen, damit Joseph David nicht ohne zwingenden Grund und unschuldig seines Besitzes und seines Erwerbes beraubt

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