Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 194)
- Language
- German
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188 und ein neuer Kammerprokurator oder Fiskal in der Person des J. U. Dr. Heinrich Patzelt eingesetzt worden war, versuchte der Denunziant sein Glück zum dritten Mal. Er wandte sich mit einer neuen Eingabe an die Kammerprokuratur in Brünn, erinnerte an seine „ungefähr vor 3 Jahren44 gemachte „Denuntiation", sprach sein Befremden aus, daß „in der Sache bies anhero keine rechtliche Beferderung verspiret worden ist", erklärte, nunmehr eine rasche Erledigung zu erwarten, umsomehr als er für seine Behauptungen neue Zeugen anführen könne: neben Israel Totseh noch Samson Mandl und Salomon Joseph Skokan, beide Gewitscher Juden. Und der erste, Mandl, erteilte die schriftliche Aussage, daß sein Vater wenige Tage vor seinem Lebensende, als er schon auf dem Totenbette lag, den Vorfall mit Rebekka erzählt habe. Als dies in der Judengemeinde bekannt wurde und es auch zu Ohren Davids, des Judenrichters, kam, habe dieser entgegen den kirchlichen Geboten, wonach, wenn „der sündige Mensch von dieser Welt abscheiden thuet, von unserer Bruderschaft zwei oder drei aufwarten müssen, bis ihm die Seel von dem Leib abscheidet", bei Strafe von 20 Reichstalern untersagt, daß jemand bei dem Sterbenden verweile. Und nach dessen Tode sei „die Freundschaft" des Joseph David ins Trauerhaus gekommen und hätte gesprochen: „man solle ihn begraben bei den Galgen"; und andere hätten ihn mit Füßen gestoßen und an den Leichnam, gleichsam zum Spott, die Frage gerichtet: „Willst noch zu dem Fiskal gehen?" Schließlich habe David aus Rache den Toten bei der Türe (wohl des Friedhofs?) begraben lassen zur Abschreckung für die anderen Zeugen. — Dieser Akt ist datiert in Mährisch - Trübau, 2. März 1733. * Der neue Kammerprokurator Patzelt glaubte nun doch über solche Anschuldigungen nicht hinweggehen zu sollen und beantragte bei der Landeshauptmannschaft, wenn man auch noch keine feste Anklage gegen David erheben könne, immerhin doch eine Untersuchung („Inquisition") durch ein ordentliches Halsgericht (d. i. Strafgericht) zu veranlassen; doch solle dieses gemäß einem von Löbel ausgesprochenen Wunsche nicht das in Gewitsch oder Loschitz sein, weil David und seine Partei dort „große Bekanntschaft, Gunst und Freundschaft" besitze, die Untersuchung daher kaum mit dem notwendigen „Eifer und Ernst" durchgeführt würda