Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 189)
- Language
- German
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183 Bloch (XV); 1860 Moses Schnurmacher; 1880 der Fleischer Martin Götz. Nr. 215 (XVI). Im Jahre 1782 Abraham Bloch, der Bruder des Salamon Bloch; dessen Sohn Abram Bloch; 1828 der Fleischer Philipp Bloch, Gattin Esther Klein aus Malinetz; 1847 Araham Bloch, Koscherer; i. J. 1870 verkaufte es dieser zur Erweiterung des Rathauses. Anmerkungen. *) Vidimus Cancellariae curiae regiae urbis Klattoviae die 9. Septembris ai 1753, unterschrieben von Joannes Fr. Strobel, jur. Syndicus; Insert tschechisch. — Archiv zu Neuhaus. 2) Vidimus der Altstadt Prag: dd. 10. 11. 1717, unterschrieben von Ernst Adalb. Steidl von Greifenwehr, königl. Richter. Kopie zu Neuhaus. 3) Original in Neuhaus. *) 1. c. 5) 1. c. 6) Es stand am Eck unweit des Eathauses, links davon ein Bäcker. 7) C vom Jahre 1715 S. 91 u. 412. Auch die am 7. Dez. 1732 stattgefundene Taufe des Sohnes dieses Konvertiten Norbert Josef (er hatte 6 Tauf-Namen!) hat Pfarrer Tampl weitschweifig beschrieben. Pate stand der junge Graf Norbert Törring, der Sohn Maximilians; adstantes: des Paten Bruder Graf Josef Törring, der Schwihauer Gestütsdirektor Fr. Ladislaus Peterka, der Burggraf Joh. Meindl, dessen Frau Dominika und Baruse, die Gattin des Josef Peterka, Bereiters über die Czerninschen Gestüte. 8) Zu Wotitz überfielen i. J. 1727 zwanzig Leute das Haus des Juden Klauber, brachen mit einer Axt die Tür und übersiedelten gewaltsam die ganze Familie samt ihrer Habe in ein anderes christliches Häuschen. Bei der Untersuchung vorm Kreisamt berief sich der Jude darauf, daß sein Haus zwar am Ringplatz stehe, aber schon der Judengasse zu, es habe bloß zwei Fenster auf den Ringplatz, sei bereits über 100 Jahre im Besitze der Juden und für sie in den Stadtbüchern einverleibt. Daher erging die Verordnung, der Jude solle in seine Behausung zurückkehren, doch sollten die beiden auf den Ringplatz schauenden Fenster zuvor zugemauert werden. 9) Abschrift im Archiv zu Neuhaus. öa) Diese und andere Urkunden, die im Original deutsch sind, erscheinen hier als RückÜbertragung, da Archivar Teply sämtliche Urkunden tschechisch wiedergibt und dem deutschen Bearbeiter ein Vergleichen des Originals des Neuhauser Archivs nicht möglich war. Das wolle beim Zitieren beachtet werden. 10) Eucharistia in festo Corporis Christi non est deferenda per vias Hebraerum (Das Alerheiligste soll an Fronleichnam nicht durch die Judengasse getragen werden.)