Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 185)
- Language
- German
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179 und so brachte er namentlich in die Familiennamen eine heillose Verwirrung. Denn der Sohn gab sich einen andern Zunamen als sein Vater, und der Enkel wieder einen andern. Auch wurde oft die Geburt eines Mädchens angezeigt, — und es war eine Knabe: das geschah im Hinblick auf die Assentierung, usw. Die Frauennamen gaben sie jüdisch folgendermaßen wieder: Cacilia .... Cypora Amalia .... Chava Theresia .... Esther Sophia .... Sichel. Als Beispiel für die Männernamen stehe die Gleichung Heinrich Enoch. Der Pfarrer übergab daher am 16. September 1865 mit dem Gefühle sichtlicher Erleichterung die Matrikenführung auf Befehl der Bezirkshauptmannschaft in Klattau dem Juden, Lehrer Leopold Wolfner aus Schwihau. Aus den Matriken lassen sich auch einige Namen der jüdischen Lehrer und Eabbiner in Schwihau festhalten: 1825 Philipp Kohner, Bezirksrabbiner (VII), ging als Kreisrabbiner nach Pilsen. 1835 Augusjtin Kafka, Bezirksrabbiner (I), gestorben zu Pilsen am 16. Mai 1870, 78 Jahre alt. Zirka 1815—1825 der Lehrer Isaak Schnurmacher, nach ihm 1825 sein Sohn Bernard Schnurmacher, Lehrer, gestorben am 21. November 1836 im Alter von 46 Jahren an der Cholera. 1836 Lehrer Samuel Mandelbaum. 1843 Eabbiner Lazar Fürth. 1860 Eabbiner Simon Fürth. 1862 Eeligionslehrer Daniel Gottlieb. 1866 der alte „Eebbe" Fürth. 1909 Eabbiner Siegfried Bret. Die israelitische Eeligionsgenossenschaft hatte i. J. 1891 in Schwihau eine selbständige Privatschule mit deutscher Unterrichtssprache. In die allgemeine Volksschule gingen keine jüdischen Kinder. Die Privatschule wurde von den Schulkindern der jüdischen Schulsprengel Schwihau, Dolan, Jezow, Brzeskowitz, Przedslaw und Kbell besucht. Den Eeligionsunterricht erteilte der Orts- oder Bezirks- oder Hauslehrer (Bocher), falls er vom Eabbiner dazu bevollmächtigt war, den deutschen Unterricht an einer der Hauptschulen genossen hatte und (bis zum Jahre 1867) vom Diöze-