Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 183)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2644300-2644303--0640-2644982- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
177 weist in demütigen Worten darauf hin, daß die Herrschaft von den Juden eine Jahreseinnahme von 225 fl. 24 kr. erzielt. Mit Dekret dd. Chotzomyschl am 12. August 1737 erhielten sie die Erlaubnis unter der ausdrücklichen Bedingung, die neue Schule dort aufzubauen, wo die alte gestanden. Die Herrschaft gibt ihnen jedoch nichts umsonst, da die Judengemeinde soviel Mittel habe, um alles zu bezahlen. Sie bauten auf einer steinernen Untermauer eine hölzerne Schule auf, die ihnen i. J. 1773 niederbrannte. Im Jahre 1783 ersucht die Gemeinde um die Bauerlaubnis einer steinernen, man will sie auf der Brandstelle des Häuschens, das vordem Mandl Wolf Löbl besessen, zwischen dem Hause des soeben verstorbenen Richters Joachim Jakob (XII) und der sogenannten herrschaftlichen Gerberei (XIV) mit dem Gärtchen 9V2 X 6V2 Klafter. Der Oberamtmann Friedl mit den Beamten: Burggraf Fr. X. Rieger, Kornschreiber Josef Anton Seegert, Kontributionseinnehmer Franz Domecka zeigten am 14. Mai d. J. nach kommissioneller Besichtigung dem Grafen an, daß sie den Ort geeignet befunden: am Ende der Judengasse, von allen Christenhäusern entfernt, und die Schule Läßt sich dort nach dem alttestamentlichen Gesetz gegen Sonnenaufgang bauen. Die Fenster darin werden niemandem Anlaß zur Beschwerde geben, daß er im Sinne der kais. kön. Stadtrechte durch den Ausblick daraus belästigt werde. Mändl Wolf Lebl gibt den Platz her, da er sich anderswo in der Judengasse mit obrigkeitlicher Bewilligung ein Häuschen aufgebaut hat. Die Beamten meinen, man solle der jüdischen Gemeinde folgendes Material beistellen: Mauer- und Wölbziegeln ä 6 fl. das Tausend, den Dachtram zu IV2 f 1., den Wandtram zu 48 kr., Sparrenholz zu 24 kr. Der Graf gab seine Einwilligung mit Dekret dd. Neuhaus den 24. Mai 1783. In den Kriegsläuften verarmten die „einheimischen" Juden, während die „über Land arbeitenden" reich, staunend reich wurden durch Militärlieferungen, wie man aus der napoleonischen Zeit an Eothschild u. a. beobachten kann. Im Jahre 1804 setzte das Chudenitzer Amt dem Juden Jakob Brumml einen Kurator wegen einer Schuld von 77 f1. 253/4 kr. Steuern zahlten die Juden seit jeher nicht gerne; im Hinblick auf verschiedene Privilegien hielten sie sich auch hierin für exempt. Verzeichnis der bis Ende Jänner 1806 unbeglichenen k. k. Giebigkeiten, welche die Schwihauer Gemeinde ohne weitere Mahnung unter sofortiger Exekution am 30. Dez. 12