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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 180

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 180)
Language
German
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IRI
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174 vermögenderen Juden. Was 5. die Brandstätte Nr. XI des Pinkas Wolf, derzeit Branntweinbrenners in Neuhaus, anlangt, so tragt ihm auf, das Haus sofort aufzubauen, und zwar für den noch zur Miete im Christenhause Nr. 107 wohnenden Juden Mojses Salomon; sonst müßte dieser Jude Mojses Salomon Schwihau und die ganze Herrschaft Chudenitz verlassen. — 6. Da die Wohnräume XV und XVI im Jahre 1739 ein einziges Haus für eine einzige Familie bildeten und es nur amtlicher Nachlässigkeit zuzuschreiben ist, daß das Haus zwei Nummern erhalten hat, so soll das Haus der überlebenden der beiden Familien zufallen, wenn sie die Rechte und Schulden ablöst; sonst wird das Haus als ein Ganzes Einer Familie verkauft und die andere Nummer kassiert — 7. Das Amt wird namentlich darauf achten, daß die Juden in Schwihau oder auf der Herrschaft ein Handwerk oder ein anständiges Geschäft betreiben, das die christlichen Untertanen nicht schädigt; es soll sich daher jeder Jude über den Besitz eines Vermögens von 200 bis 300 fl. ausweisen, wenn er anfängt, denn die Erfahrung lehrt, daß nur ärmere Juden es darauf abgesehen haben, den Bürger oder Bauern zu belügen und zu betrügen; das Hausieren in den Dörfern soll zwar gestattet, aber nur auf den Einkauf von Federn, Wolle und Häuten beschränkt werden. Auch darauf muß streng geachtet werden, wenn ein Jude am Vermögen abnimmt oder verdächtige Forderungen bei einem Bauern ausweist, zu den sich dieser nicht bekennen will, — einen solchen Juden expediert mir flugs von der Herrschaft, hat er ein Haus, verkauf t es lizatorisch, damit die Gläubiger bezahlt werden können, solange er noch etwas hat. Dagegen soll 8. das Amt darauf bedacht sein, daß die beiden Häuser unter Nr. I und II der Witwe Susanna Fürthin in den Stadtbüchern zugeschrieben und ihr das Besitzrecht ordentlich gesichert wird, und zwar hauptsächlich aus der geziemenden Rücksicht, daß aus dem Woll- und Federhandel, den die Frau im großen betreibt, den Chudenitzer Untertanen jahraus jahrein ein ansehnlicher Gewinn erwächst. — 9. Was die Judenfamilien auf den Dörfern betrifft, dem 2 in Aubotschen, 1 in Schepadl, 1 in Zdaslaw, 1 in Pollen, 1 in Kolautschen und 1 sich in Mezholez befindet, so soll ihre Vermehrung auch beschränkt werden. Die weiteren diesbezüglichen Verfügungen werde ich seinerzeit treffen . . .

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