Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 179)
- Language
- German
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173 In der Stadt bei dem Maurer Mat. Tousl Nr. 107 wohnt Mayer Salomon, 70 Jahre alt, hausiert auf den Dörfern; zahlt 4 fl. Sehutzgeld. Ihm hat die Brandstelle XI gehört; er hat die Stelle ohne Bewilligung dem Pinkas Wolf verkauft. Auf diese Konsignation langte in Chudenitz aus Wien folgende Erledigung dd. 4. April 1782 vom Grafen Johann Rudolf ein. Aus dem Verzeichnis der Judenfamilien auf meiner Herrschaft habe ich entnommen, daß sich ihre Zahl entgegen dem Stande vom Jahre 1724, namentlich aber seit dem Jahre 1745 bedeutend vermehrt hat. Ihre Vermehrung steht im Widerspruche mit dem Landtagsschluß und den von allerhöchster Stelle ergangenen Verordnungen und ich habe sie für den Wohlstand der christlichen Untertanen sehr schädlich befunden. Damit nun diesem Übel abgeholfen und für die Zukunft ein wirksames Ziel gesetzt sei, gebe ich meinem Amte zur künftigen Darnachachtung folgenden strengen Auftrag. 1. Von nun an soll mein Amt nicht dulden, daß in meinem Judenhause mehr als eine Familie lebe und diese Zahl durch Heiraten der Söhne oder Töchter überschritten werde. — 2. Es soll niemals geduldet werden, daß ein Jude sein Haus zu Lebzeiten seinem Sohne oder seiner Tochter abtrete, ausgenommen, wenn nach seinem Tode die Mutter das Geschäft aufgibt oder wenn die Mutter mit Tod abgeht und der Vater sich zur Ruhe setzt und ganz das Geschäft aufgibt. — 3. Da das Judenhaus in Schwihau Nr. V, vormals von einer Familie besetzt, jetzt zwei Familien beherbergt, nämlich den Salomon Wotitz und die Witwe nach Jos. Brumml, so soll das Haus nach dem Tode der genannten Witwe wieder einer einzigen Familie zufallen. Und wenn Kinder nach Jos. Brumml da wären, die sich ein Recht auf das Haus machen würden, so sollen sie von Sal. Wotitz oder dessen Nachfolgern ausgezahlt werden; sollte er das nicht imstande sein, so verkauft das Haus licitatorie einem vermögenderen Juden, dem alle andern weichen müssen. Und weil 4. die jüdischen Behausungen Nr. VIII und IX um das Jahr 1674 ebenfalls ein einziges Haus für eine einzige Familie bildeten, jetzt sich dort aber drei Familien finden, so dürfen nach dem Aussterben zweier dieser Familien ihre Wohnungen nicht mehr besetzt werden, sondern Ihr habt der restlichen dritten Familie anzubefehlen, die Rechte der beiden andern abzulösen; sonst verkauft das Haus einem andern