Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 177)
- Language
- German
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171 Jungvolk, sondern auch Erwachsene beiderlei Geschlechts in ihre Versammlung in die Synagoge eindringen, sich ärgerniserregend benehmen, sie im Gebete stören und ihre Sprache nachäffen und sie verspotten. Friedl dürfte auf diese Beschwerden nicht geantwortet haben. Erst am 19. September 1787 zitiert er den Juden und dem Magistrat das ganze Toleranzpatent mit dem Auftrag, die Bürgerschaft zu belehren, daß niemand bei seiner Religionsübung gestört werden dürfe, und daß er Juden und Christen, namentlich ungezogene Kinder strenge bestrafen werde, falls sie sich noch einmal eines solchen Vergehens schuldig machen sollten. Im Jahre 1783 erhielten die Juden die Bewilligung zum Baue einer neuen Synagoge. Auf die (dritte) Beschwerde der Gemeinde, die Juden kauften unterschiedliche in die Stadt gebrachte Viktualien auf und verkauften sie dann zu einem höheren Preis, gab er den Bescheid, die Christen sollten sich zusammentun und auch zeitig einkaufen; bisher hätten sie lieber durch Zuwarten die Preise drücken wollen, bis ihnen ein andrer die Lebensmittel weggekauft hätte, Geschäft sei im Grunde Klugheit, — und die könne er den Schwihauern aus Chudenitz nicht schicken. Aus den weitern Klagen der Stadt geht hervor, daß schon seit dem Jahre 1720 keine Wochenmärkte in der Stadt abgehalten wurden. Die letzte Konskription der Schwihauer Juden besitzen wir aus dem Jahre 1782. I. gehört der Susanne Fürthin, der Witwe nach Ad. Fürth (gest. 1769). Sie handelt mit Wolle und Federn. II. gehört derselben Witwe, es wohnt jedoch der Dienstschreiber Simon Benjamin darin; es ist nicht ausgebaut. III. Samuel Daniel, der Schwiegersohn desi Besitzers Pinkas Wolf, gegenwärtig Pächters der Branntweinbrennerei und des Branntweinhauses zu Neuhaus. Er handelt in unterschiedlicher Schnittware und Gewürz, zahlt 20 fl. Schutzgeld; 37 Jahre alt. IV. gehört dem Mayer Fürth in Prag, jetzt imbewohnt; Schutzgeld zahlt er 20 fl. Es gehörte vormals dem Sal. Götzl, dann seit 1745 dem Adam Fürth. V. Salomon Wotitz, schlachtet, zahlt 9 fl. Schutzgeld; 41 Jahre alt. Bei seiner Familie wohnt die Witwe nach dem verst. Jos. Brumml, zahlt 3 fl. Schutzgeld. VI. Lebl Brumml, 53 Jahre, handelt mit Kaufmannsware. Schutzgeld 9 fl.