Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 170)
- Language
- German
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164 nahmen ihnen die Ware ab. Die Juden eilten dann nach Chudenitz um Intervention, der gnädige Herr Oberamtmann solle dem gnädigen Herrn . . . um die Rückgabe der weggenommenen Ware schreiben. Selbst waren sie aber nicht besser. Nur ein Beispiel zur Illustrierung der Zeitströmung. Im Jahre 1775 kam vom Bartholomäijahrmarkt der Jude Salomon Isaak nach Schwihau, der auf die gräflich Daunsche Herrschaft Kaunitz nach Mähren zuständig war und mit dem Schwihauer Juden Faule mitgekommen war, dem er auf den Märkten einen Marketender machte. Die Marketenderei war eine Art öffentlicher Küche auf den Jahrmärkten, wo für das gemeine Volk gekocht wurde, mehr Quantität als Qualität, und das Recht auf eine solche Küche besaß die Gemeinde oder der Jude, der sie gepachtet hatte. Man sagte, er koche bloß für die Untertanen der eigenen Herrschaft, die auf den Jahrmarkt kämen. Isaak hielt sich bei Foule auf, machte auf dessen Rechnung und auf eigene Faust Geschäfte und lieh ihm auch 8 fl. Schließlich ließ er sich der jüngst i. J. 1772 kundgemachten Verordnung zum Trotz ins Hausieren ein. Dabei wurde er, u. zw. sogar im Hause des Schwihauer Bürgermeisters Fiser vom hiesigen Juden Salomon Domin betroffen, der dem „Mährer" nachspürte; er beschlagnahmte ihm die Ware, forderte ihre Versiegelung, und da der Stadtrichter nicht zu Hause war, bat er den Bürgermeister, seinen Schädling verhaften zu lassen. Der Mährer ließ sich jedoch die Ware nicht versiegeln, sondern vertraute sie nur so dem Fiser an. Als dann beide Juden unter großem Geschrei auf die Gasse traten, überhäuften sie einander mit Beleidigungen und Beschimpfungen und es hätte nicht viel gefehlt, sie wären einander in die Haare gefahren. Beim vierstündigen Verhör in Chudenitz sagte die Jüdin Dominin zu Isaak: Ein Dieb wäre, wer einem hiesigen Juden das Brot wegnehmen wollte. Als der Stadtrichter Zdrähal heimgekommen war, wollte er die Judenware zurückgeben, — doch der Mährer wollte zuerst die versäumte Zeit ersetzt haben, binnen welcher er hätte die Schuld seines Wirtes (8 fl.) durch stillen Handel einnehmen können. Der Richter bewilligte ihm einen dreitägigen Aufenthalt in Schwihau, dann aber solle er die Stadt verlassen und seiner Wege gehen. Die Frist war verstrichen, aber der Jude ging mit den andern in die Schule beten, denn mittlerweile waren die jüdischen Feiertage herangekommen. Und er stellte sich unter die Vornehmsten und Ältesten, was