Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 168)
- Language
- German
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162 und immer wachsenden Geschäft, zu dem er Commis aufgenommen hat, das gepachtete Marsälek-Haus überlassen werden, er werde es abbrechen und ein neues Geschäftshaus aufführen. Er beruft sich darauf, daß er bereits 20 Jahre unter der herrschaftlichen Gnade (= Schutz) lebt, sich stets treu, gehorsam, ehrlich und anständig betragen, unermüdlich gearbeitet und sein Geschäft zu einer Blüte gebracht habe, wie es auf der Herrschaft noch nicht dagewesen sei, sodaß er sich trotz seiner sechs Kinder stets bemüht habe, alle seine Zahlungen pünktlich zu erfüllen ... Es schien bereits, er bitte vergebens, denn noch am 7. Juli 1764, also fünf Jahre danach, weist Czernin den Adam Fürth mit seiner Bitte wiederholt ab, mit der Bemerkung, er tue es ungern, da er den Schwihauer Bürgern guten Verdienst biete, er würde ihm lieber etwas in der unteren Stadt geben . . . Marsälek aber hatte inzwischen angenommen. Denn die Zeiten waren schlecht und zur Begleichung der Landesabgaben und sonstiger Verpflichtungen waren nirgendsi bei einem Juden 250 fl. zu leihen. Er erklärte daher, er verkaufe mit Bewilligung der Obrigkeit alles, wie es steht und liegt, samt einem geräumigen Hofraum, der bis zur Behausimg des Johann Fiser reichte, um 400 fl. auf ewige Zeiten dem Fürth und wolle überdies, damit der Jude keine bürgerlichen Lasten trage, diese auf sein zweites Haus, Zabransky genannt, überführen. Er gab darüber samt seiner Frau eine verbindliche Erklärung vor dem beeidigten Syndikus Johann Wächtler und dem Nachbar Nikolaus Hrudicka ab. Diese Ausdauer brachte dem Gerber Adam die erwarteten Früchte. Am 27. Juli 1764 erhielt das Chudenitzer Amt die gräfliche Verordnung, das Marsäleksche Haus für eine herrschaftliche Gerberei anzukaufen, die modern eingerichtet und dem Juden A. Fürth zum emphyteutischen Besitz (Erbpacht) überlassen werden sollte. Außer der Steuern und Gaben (gegen 34 fl.) soll er einen von Jahr zu Jahr zu vereinbarenden Zins zahlen und der Kontrakt soll nach Umbau des Hauses mindestens 10 Jahre dauern. Der Jude nahm die Bedingungen an, erfüllte sie, und als er von der Herrschaft die nötigen Baumaterialien erhielt, baute er das Haus selbst um und richtete darin eine Gerberei (eigentlich mehr Lagerals Betriebstätte, dazu hielt er sich einen jüdischen Unterpächter) und einen Kaufladen ein. Als er dann i. J. 1769 starb, vermachte er das Haus seiner Witwe Susanna, welche den Woll- und Feder-