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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 165

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 165)
Language
German
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159 vertragen kann und will* da ihr Wunsch dahin geht, daß der zugewanderte Jude niedriger stehe und nicht höher. Auch innere Verwicklungen, nachbarlicher Zwiespalt, für den künstlich religiöse Gründe aus wirklich stattgefundener ein- oder zweimaliger Beleidigung des katholischen Glaubens verantwortlich gemacht wurden, konnten in Anbetracht der gespannten Unsicherheit über das Schicksal der Pragmatischen Sanktion des lothringisch-habsburgisehen Hauses der Wiener Regierung nicht angenehm sein; darum empfahl sie milde und friedliche Mittel in diesem Judenkrieg. Man hört dies auch aus dem Schreiben des Hauptmanns an die Gräfin Czernin heraus: ... Es hat sich an mich der Jude Wolf Pinkas mit einer flehentlichen Bitte gewandt, zuerst schriftlich, dann ist er in dem Schnee zu Fuß hergekommen: da sein Haus, das hart am Eingang zur Judengasse steht, sehr gut bekannt ist, ersucht er um Fürsprache bei Euer Exzellenz, ihm gnädigst zu gestatten, daß er den jetzigen Eingang und die Fenster zumaure, sodaß bloß das eine Fenster beim Laden offen bliebe; er würde die Fenster und den Eingang in die Judengasse richten, so dem Befehl Euer Exzellenz nachkommen und doch sein Haus behalten. Ich sehe, daß sich dies leicht tun und die Absicht Euer Exzellenz erfüllen ließe, da es Ihr gnädiger Wille ist, die Juden von den Christen zu trennen. Ich lege für ihn umso bereitwilliger Fürbitte ein, als das erwähnte Haus für einen Christen zum Betrieb eines Gewerbes durchaus ungeeignet ist und sich in jetziger Zeit auch kein Käufer finden würde, der es zu einem so hohen Preise übernehmen wollte. Ich getröste mich einer gnädigen günstigen Erledigung. Groß-Petrowitz, den 20. Jänner 1744. Wenzel Graf von Klenau. Die am 4. Februar 1745 nach Pilsen eingesendete Konsignation zeigt, daß Wolf seinen Willen durchgesetzt hat. Er besitzt mit seinem gleichnamigen Sohn zwei eigene Häuser (XII und III), und jeder bewohnt eines. Der Wirtschaftsinspektor Ferd. Fr. Hekl hält sich ein Jahr später darüber auf, daß der Judenrichter Pinkas von zwei Häusern bloß 20 f 1. zahlt, und will, man solle es ihm auf sechs Jahre zurück um die Hälfte steigern. Und im Falle er sein großes am

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