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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 154

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 154)
Language
German
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148 versah es mit folgender „Atresse": Vor die hochlöbliche königliche occasione der Schwihauer Judenschaft hochauthorisierte kreisamtliche Kommission, Ihro hochreichsgräflichen Gnaden Gnaden untertänigst-geborsamste Remonstration und Bitte von uns Bürgermeister und Bat auch ganzen Gemein der Stadt Schwihau.9) Hoch- und wohlgeborner Reichsgraf, wohlgeborne und gestrenge Ritter, Gnädige und hochwohlgeborne Herren, Herren. Euer hochgräfliche Gnaden, Gnaden. Als jetzt entsendeter löblicher Kommission unterfangen wir uns untertanigst vorzutragen: Vom Hörensagen wissen wir, daß die Juden hier in der Stadt Schwihau schon von geraumer Zeit und von Jahren her auf Christenhäusern ansässig gewesen sind und solche Behausungen mit Zustimmung der damaligen gnädigen Obrigkeit nach und nach von ihnen abgekauft haben; und sie haben in solchen Behausungen bis zu Ende April des heurigen 1740. Jahrs gewohnt und darin frei ihren Handel getrieben. Weil aber mittlerweile aus vielfach wahrgenommen wichtigen Ursachen und in diesbezüglich schon längst ergangnen allergnädigsten Sr. kais. Maj. Patenten gerügt wurde, daß die vermischt unter den Christen wohnende Judensehaft von diesen separiert werden sollte: so hat auch die jetzige gnädige Obrigkeit die Sa^he sorgfältig erwogen und eifrig auf die Ausfindigmachung eines solchen Platzes, wo sie abseits gesondert leben und beisammen wohnen konnten, ihr Augenmerk gerichtet. Ein solcher Platz wurde nun hier in der Stadt Schwihau in einer eigenen Gasse ausfindig gemacht, wo sie ohne Anstoß (in jeglicher Hinsicht, in der sie früher im Wege waren) wohnen könnten, und sie wurden dahin auf Anordnung und Wunsch unserer gnädigen Obrigkeit und mit Zustimmung der ganzen Gemeinde, namentlich auch der Mitbürger, welche mit ihnen getauscht haben, abtransportiert und die aus dem Tausch entspringenden beiderseitigen Forderungen geregelt. Da aber die erwähnten Juden nach ihrer Ubersiedlung mit ihrem neuen Platz, wo sie jetzund wohnen, nicht zufrieden sein wollen und unter unterschiedlichem Vorwand dahinarbeiten, an ihre vormalige Wohnstätte zurückzukehren, so ist es uns ein dringendes Bedürfnis, um gnädigen Schutz in dieser Lage zu bitten und bei diesem Anlaß ihr Verhalten,

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