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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 153

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 153)
Language
German
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147 haben sich doch von der Kontribution, von den Militärdurchmärschen und von andern Landesgiebigkeiten freizumachen und freizuhalten gesucht, sodaß sich die Bürgerschaft mit Recht darüber beschweren kann, daß sie der Juden wegen überlastet sei. Obwohl die Judenprivilegien v. J. 1628 dd. 30. Juni und 12. August von weiland Kaiser Ferdinand IL erteilt und bestätigt, ausdrücklich dahinlauten, daß die Juden von allerlei Steuern und Abgaben befreit werden, ausgenommen die Kontribution per 40 fl. jährlich, die sie der königl. Kammer entrichten sollen, und daß sie auch im Besitz der ihnen ab 30. Juni verschriebenen Häuser in Prag belassen werden, — so kann dies auf die Schwihauer Häuser keine Anwendung finden, weil die Juden das Besitzrecht erst mehr als 50 Jahre später erworben haben, und die Bürger können mit Recht fordern, daß von den Judenhäusern die Kontribution gezahlt werde, wie in statu quo ante. Das Amt wird daher angewiesen, . . in Erwägung dieser Umstände die Tauschverträge abzufassen, von den Parteien unterfertigen und mir zur Bestätigung zukommen zu lassen. Weigert sich ein Jude, so soll ihm zunächst im guten, dann in aller Strenge alles vorgehalten werden, und sollte einer nicht gehorchen wollen, zeigt mir ihn an. Actum Prag, die ut supra. Isabella Maria Gräfin Czernin von Westerloo, Witwe. Die Frau Vormünderin ließ sich bei diesem Befehl von ihrem belgischen Temperament leiten. Sie pflog vermutlich keine weitläufigen Erwägungen; vielleicht war sie auch von ihren Beamten und dem einflußreichen Sekretär Kuzele unter dem Eindruck etlicher jüdischer Ausschreitungen gegen die herrschende katholische Religion der Herrschenden so beeinflußt und beraten. Sie dachte nicht daran, daß schon damals die Judenschaft die größte Finanzmacht im lothringisch-habsburgischen Staate darstellte, einem Staat, der sich um der ungetreuen Ungarn willen in endlose Kriege mit den Türken verwickelte. Die Schwihauer Juden schlugen in Böhmen Lärm — und veranlaßten so einen neuerlichen Befehl der Gräfin, aber gleichzeitig eine Kommission aus Prag, welche die Schwihauer Judenangelegenheit untersuchen sollte. Die Kommission verlangte zunächst vom Schwihauer Magistrat ein Gutachten. Der schickte es im Jahre 1740 (am?) und

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