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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 151

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 151)
Language
German
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145 mit der ausdrücklichen Bedingung: sollte irgendein Jude in dieser Angelegenheit nicht gehorchen wollen, so werde ich ihn im Sinne des Landtagsschlusses v. J. 1650 oder wenigstens im Sinne des erwähnten Allergnädigsten k. k. Patentes v. J. 1680 behandeln und solchen gottlosen Juden — das Gesindel bringt den Christen ohnehin bloß Verderben — von meinen Herrschaften abschaffen. Ich will darum und befehle: Primo. Sigmund Lebel gelangte in den Besitz des Janataschen Christen-Hauses (Nr. 115) i. J. 1674; sein Sohn Pinkas hat i. J. 1717 an Abr. Brumml aus Klattau verkauft, der bereits i. J. 1698 in Schutz aufgenommen worden, und das Haus ist im Erbwege auf den gegenwärtigen Sigm. Brumml, seinen Sohn, übergegangen: dieser S. Brumml soll im Falle von Widerspenstigkeit im Sinne des k. k. Patentes unfehlbar entfernt werden. 2° Aron Götzl hat erst i. J. 1697 einen jüdischen Besitz hier erworben (Nr. IV) und der gegenwärtige Aron Götzl bat es unlängst überkommen. Er soll die Herrschaft bald räumen. 3° Da das Haus des Abraham Brumml, der sich erst i. J. 1698 angekauft hat, jüngst i. J. 1739 abgebrannt ist, so soll dieser Jude überhaupt nicht in den Posseß des Hauses gelangen und ihm der Bau nicht bewilligt werden, sondern er soll sich von hier entfernen. 4° Da David Moises, der Urheber der Feuersbrunst und des Unglücks der Christen, entwichen ist, so soll auf seine Stelle (Nr. 63) kein andrer Jude mehr kommen, sondern die Brandstelle soll einem Christen um billiges Geld abgelassen werden. 5° Das herrschaftliche Judenhaus (Nr. XIII), erst seit 1711 aufgebaut, wird aufgehoben; der Besitzer Jauschl Hersehl wird weggeschickt, umsomehr als das k. k. Patent klar besagt, keine Herrschaft solle Juden anders in ihren Schutz nehmen als zum Branntweinbrennen und solle ihre Zahl an demselben Orte nicht vermehren. 6° Das Häuschen weiland David Israels (Nr. 70) hat der gegenwärtige Besitzer Lazar Bloch erst i. J. 1718 gekauft; man kann ihn also wie ad Nr. 5° leicht wegbringen. 7° Wolf Pinkas, zu Sch. geboren, hält sich für den Enkel des Juden Sigmund Lebl, der i. J. 1674 in Schutz aufgenommen worden; er hat aber bekanntlich seinen Wohnsitz 10

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