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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 150

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 150)
Language
German
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IRI
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144 Geschehen zu Chudenitz den 6. Dezember 1739. L. S. Andreas Josef Bretschneider, Hauptmann. L. S. Georg Ad. Zühner, Rentschreiber. L. S. Josef Franz Kuzele, Burggraf. L. S. Georg Johann Nogmann, Futterschreiber. Die Gräfin Czernin wartete aber nicht erst eine Entscheidung ab, sondern ließ am 25. Jänner 1740 folgende deutsche Zuschrift nach Chudenitz abgehen, um zu zeigen, daß sie Grundherrin sei:9a) An mein verordnetes Vormundschaftsamt in Chudenitz. Wir haben uns wirklich ernstlich entschlossen, die Schwihauer Juden aus ihren Bürgerhäusern, die sie bis dato zu nicht geringem Ärgernis inmitten der Stadt Schwihau, wenn auch zu eigen, bewohnt haben, in eine Seitengasse zu verpflanzen. Ich habe mir deshalb vom Amte ein Gutachten erstatten und darstellen lassen, wie ein jeder in den Besitz seines Hauses gekommen. Ich habe mir auch aus dem Prager Landtagsschluß v. J. 1650 den Punkt vorlegen lassen, demnach gesetzlich feststeht, daß die Juden nur dort geduldet werden können, wo sie bereits am 1. Jänner 1618 mit besonderer Bewilligung Seiner Majestät lebten; doch dieser Landtagsschluß ist durch ein späteres k. k. Patent v. J. 1680 eingeschränkt worden. Ich habe nun wahrgenommen, daß kein einziger Jude i. J. 1618, sondern die Mehrzahl erst nach dem Jahre 1680 sich zu Sch. niedergelassen habe, freilich mit Bewilligung der damaligen Obrigkeit; umso eher können sie daher entfernt werden, als sie der armen Bürgerschaft sowohl im Steuerzahlen als auch in anderm bürgerlichen Gewerbe zur Last fallen und außerdem die dortigen Bürger gerade im verflossenen Jahre 1739 durch ein in einem Judenhause ausgekommenes Feuer völlig ruiniert haben. Ich habe mich daher ernstlich entschlossen, daß die verstreut zwischen den Christenhäusern stehenden Judenhäuser nach dem vom Amte zwischen Christen und Juden pro und kontra besprochenen und mir erstatteten Antrag, der die Übergabsbedingungen enthält, den Christen übergeben und den Juden dagegen die in der künftigen Judengasse angewiesenen Häuser zugesprochen werden und daß der völlige Umtausch bis letzten April dieses 1740. Jahres gänzlich vollzogen sei,

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