Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 149)
- Language
- German
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143 im Hause zwei Gewölbe und andre Gelegenheit eingerichtet hat 8. Die herrschaftliche Lohgerberei ist erst i. J. 1732 an dem Platze, wo jetzt am herrschaftlichen Garten ein Häuschen und der Schaf stall steht. Vordem stand sie hinter dem Schloß an der Fohlenweide. Weil sie aber baufällig war und auch sonst des Gestütes wegen nicht günstig lag, da der Schmutz von den Häuten in den Bach abging und die Pferde da nicht getränkt werden konnten, wurde sie auf obgenannten Platz verlegt und gleichzeitig eine eigene Stube für den jüdischen Schulmeister eingerichtet; hier hatte er seine Wohnung und unterrichtete die Judenkinder. 9. David Leb war vordem Branntweinhauspächter in Chudenitz. Im J. 1734 kaufte er sein jetziges Häuschen von Markus Lebl und dessen Frau Nimberle, die es nach ihrem Vater geerbt hatte, um 80 fl. Weil es höchst baufällig war, gestattete ihm die Herrschaft, ein neues zweistöckiges von Grund auf aufzubauen. Das Häuschen kommt von einem Christen her, doch ist nicht bekannt, wann und wie teuer es gekauft worden, wiewohl es nicht lange steht; es kommt daher, daß die Juden nichts schriftlich führen. Es liegt in der Gasse unweit des oberen ßingplatzes neben einem Christenhause und dem folgenden Judenhause, 10., das von Philipp Lebl, anders genannt Foula, bewohnt wird. Dieser Jude, zu Schwihau geboren, hat am 21. März 1709 mit Erlaubnis des nun f Hauptmanns Scharf vom Garten des Johann Boleska ein Grundstück um 8 fl. und den erforderlichen Stallplatz um 1 fl. erworben und sich neben einem Christenhause die gleich am oberen Ringplatze stehende Wohnung mit einem kleinen Stall aufgebaut. Boleska bedang sich aus, wenn die Juden mit der Zeit ihre Wohnungen verlassen müßten, daß dann diese jüdische Chaluppe um den Gestehungspreis ihm und seinen Nachkommen wieder zu seinem Hause überlassen würde. Der Plan, die Juden von den Christen zu trennen, wurde von der Herrschaft ernstlich erwogen, und es wäre sicherlich dazu gekommen, wenn der Tod des Grafen ihn nicht durchkreuzt hätte. Daß sich dies so und nicht anders verhält, bestätigt unsere eigenhändige Unterschrift und unser beigedrucktes gewöhnliches Insiegel.