Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 144)
- Language
- German
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138 lasse sich da keine allgemeine Vorschrift geben, sondern maß- und ausschlaggebend sei die Lage, daß die Juden nicht bloß nicht in die Kirchen hineinsehen könnten, sondern auch kein Ärgernis geben könnten, wenn das Allerheiligste zum Kranken, bei Prozessionen und anderen Andachtsübungen getragen werde. Die weitere Durchführimg bleibe dem Ermessen der Kreishauptleute überlassen. Dem Wortlaut des Patents fügte der Oberamtmann die Erklärung an: in Schwihau wohnten die Juden wie sonst nirgends im Königreich Böhmen vermischt mit den Christen, an Fronleichnam und bei Krankenbesuchen müsse man zur großen Schmach und Schande mit dem Allerheiligsten an den Judenhäusern vorbei, er habe keine Angst vor der an den Berauner Kreis ergangenen Statthaltereiverordnung . . . Die Kommission zog unverrichteter Dinge ab; am 3. Nov. kam sie wieder verhandeln, welche Häuser ausgetauscht werden sollten, und schärfte streng ein, daß der Umtausch binnen 14 Tagen durchgeführt sein müsse. Die Mitglieder sandten über das Ergebnis einen Bericht an die Herrschaftskanzlei ab, samt einer Judenkonsignation und der Angabe, wieviel jeder in die Renten restiere. Zuerst melden sie, daß jener Jude, bei dem das Feuer ausgekommen sei, von der Stadt gewichen und auf die Obitetzer Herrschaft bei Klattau als Pottaschenbrenner gegangen sei; er sei nicht lebenssicher gewesen. Er glaube jedoch das Recht zu haben, die Brandstätte zu verkaufen; ein Christ bewerbe sich darum. In der Gasse, die für das Ghetto ausersehen sei, stehe noch ein Christenhäuschen, das man demjenigen Juden geben könnte, der anstatt des Obitetzer von der Herrschaft würde aufgenommen werden. Es habe einen Wert von 130 fl., und man könne dafür die herrschaftliche Lohgerberei besser aufbauen. So würden die Juden von den Christen getrennt und zusammengelegt, und das würde nicht bloß der Stadt zum Vorteil gereichen, sondern auch zur Hebung unserer Religion. Bezüglich des Hauses des W. Pinkas entschied das Chudenitzer Amt, es einem Christen um 380 fl. zu verkaufen. Bis sich ein Käufer findet, soll darin Wenzel Vojta wohnen, in dessen Haus Pinkas übersiedeln und für dies sein Quartier dem Vojta 280 fl. bezahlen soll. Die herrschaftliche Lohgerberei, wo der jüdische Schulmeister seine Unterkunft hatte, gedenkt das Amt im Häuschen des Andreas Duchek einzurichten, die bisherige aber der Theresia Albrecht zu überlassen, wenn er auf sein Häuschen