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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 141

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 141)
Language
German
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IRI
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135 Wohnzins, der das Schutzgeld des Vermieters überstieg, und sie konnten es tun, da sie, von einer unbedeutenden Kopfsteuer abgesehen, zu andern Abgaben, als Kontribution, Schutzgeld, nicht verpflichtet waren. Es bot also niemand auf das Haus des Flüchtlings (es wird als geräumig und baufest geschildert), und so fiel es um den Ausrufungspreis von 230 fl. dem David Low zu. Dieser trat es jedoch bereits am 16. Okt. 1730 um 300 fl. an David Moyses ab. Im Jahre 1730 traf man den alten Polak im Baierlande, — er bettelte. Am 20. Mai 1728 eilten die Schwihauer Juden im Regen nach Chudenitz, wo sich in der Kanzlei die Glaubensgenossen von der ganzen Herrschaft zusammenfanden. Der Herr Hauptmann befragte sie, ob sie irgendwelche Zeugware besäßen. Sie entgegneten, sie verkauften soweit keinerlei verbotene Ware. Da verlas ihnen der „Gnädige Herr" in tschechischer Sprache das Prager Gubernialpatent, kraft dessen der Handel mit ausländischen Wollzeugen untersagt wird: . . . vergangnes Jahr war der Judenschaft noch gestattet, alle andern neben den in den Erblanden erzeugten und hergerichteten Wollzeugen auszuverkaufen, nunmehr aber ist.. ab 30. Oktober jeglicher Handel mit solcher ausländischer Zeugware völlig verboten unter der Strafe der Konfiskation im ersten Betretungsfalle und im wiederholten Betretungsfalle unter Ausweisung des Übertreters aus allen Sr. kais. Maj. böhmischen Erblanden; solcher Handel soll bis auf weitere allergnädigste Resolution den christlichen Kaufleuten überlassen werden ... Es sei denn, sie hätten solche Zeugware vorrätig liegen, . . . plombiert und gezählt, . . ., deren Zahl sie anmelden sollen . . . und zwar nur binnen eines halben Jahres, länger nicht . . . Die Schwihauer beteuerten: Wir haben nichts, rein gar nichts . . . Und als sie gegen Abend heimzogen, begegneten sie zwei Fuhrwerken, die mit ihren unplombierten Zeugen angefüllt waren, welche ihnen die Chudenitzer Büttel in ihrer Abwesenheit konfisziert hatten und jetzt zum Amt heimführten. Sie bezifferten ihren Schaden mit 400 fl., um deren Ersatz sie dann beim Grafen Fr. Jos. Czernin unter vielem Wehklagen flehten, damit sie, ihre Familien und Geschäfte nicht zugrunde gingen. Der Graf gab ihnen die Zeuge zurück, mit der Weisung, sie auf dem Schwihauer Sommerjahrmarkt zu einem mäßigen Preise auszuverkaufen; doch gebot er ihnen, den vierten Teil im Schwihauer Spital

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