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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 134

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 134)
Language
German
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128 und Ärgernis abging und der über sie gesetzte Judenrichter einen schweren Stand hatte, wenn er dieses herrschaftliche Vieh unter sie verteilen, das Geld von ihnen einheben und auf Schloß abführen sollte. Der Judenrichter David machte daher im August des genannten Jahres der Herrschaft den Vorschlag: man solle ihm allein die Schlachtung überlassen, er wolle anstatt Inselt und Hafer jährlich 40 f 1. abführen und anstatt der Zunge von jedem Stück 6 kr. Weiterzinsen. Der Graf schickte in dieser Sache den Chudenitzer Hauptmann Scharf nach Schwihau auf Kommission. Dieser lud die jüdischen Interessenten und die hiesige Fleischerzunft vor. Die hatte nichts einzuwenden, denn würde nur einer oder zwei die Schlachtung haben, würden sie ihnen nicht soviel Abbruch tun wie sechs. Dagegen erhoben die Juden lauten Protest vorweg gegen den Nimmersatt Israel und darüber, daß er einen höheren Schlachtbankzins anbot; es solle beim alten bleiben, sie würden auch insgesamt nicht soviel zahlen, als Israel biete. Die Herrschaft gab denn mit Dekret dd. Prag den 20. September 1709 dem David Israel statt, doch nur für so lange, als sie es für nützlich fände. Er soll für Inselt und Hafer jährlich 50 fl. zinsen, u. zw. in vierteljährlichen Antizipatraten 12y2 fl., und für die Zungen wie üblich. Vergeblich war der Protest der jüdischen Fleischer. Am eifrigsten gab seiner Nachreue Samuel Pinkas Ausdruck. Als er den Vorwurf erhob, daß um einer Einzelperson willen so viele Judenfamilien an den Bettelstab kämen, erhielt er zur Antwort, hätten sie sich nicht gestritten, würden sie noch immer Brot haben, so aber solle sichs jeder suchen, wie er wisse und könne; man müsse auf die christlichen Fleischer auch Rücksicht nehmen und dürfe ihnen den Bissen nicht vom Mund wegreißen, sondern müsse ihnen den Erwerb nach Gebühr erleichtern. Pinkas könne ja zu Israel — als Geselle gehen, denn der Kontrakt sei auf 20 Jahre abgeschlossen. Nach diesem Mißerfolge zog Pinkas andre Saiten auf. Er suchte bei der gnädigen Herrschaft kurz danach um die Erlaubnis an, in seinem Häuschen, wo er Platz genug habe, eine Flußhütte mit einem Brennofen einrichten zu dürfen. Es werde niemand geschädigt werden, die Herrschaft und er würden Nutzen davon haben. Von der Herrschaft erbittet er: 8 Zuber, 32 Ständer, 4 Kannen, 3 Schöpfgefäße, 20 Fässer zum Pottaschentransport, 2 Fässer zur schwarzen oder groben Pottasche, jährlich 100 Klafter Holz, die ihm die Untertanen

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