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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 121

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 121)
Language
German
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IRI
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115 folgenden Jahres sank die Umsatzsumme um ein Drittel und gelangte dann i. J. 1501 zu derselben Höhe, besser gesagt: Tiefe, von der sie sich i. J. 1497 so hoffnungsvoll erhoben hatte; mit wenig über 2000 Schock meiß. beginnt der Jahresumsatz und mit wenig über 2000 Schock schließt die Buchung ein Jahr nach Ablegung der uns erhaltenen ältesten Burggrafenregister. Ich betone ausdrücklich, daß dies nicht als ein Aufhören der Geschäfte überhaupt gedeutet werden darf, sondern als Abklingen der Sicherheit, die letzten Endes die Verschreibung in den Burggrafenregistern bot. Doch war die VerscMechterung nicht dauernd, denn aus dem Kampf um die Landesordnung gingen die Juden siegreich hervor, was die Zuständigkeit zum Burggrafengerichte betrifft. Der Adel hatte über die Städte die Oberhand gewonnen. Der praktische Niederschlag dieser Neuordnung findet sich in den jüngeren Registern des Prager Burggrafengerichtes, wo sich die Auswirkung der Landesordnung v. J. 1500 und ihrer Weiterentwicklung verfolgen läßt. Doch das gehört nicht mehr in den Rahmen dieser Untersuchung. ANHANG. Die Wladislaw'sche Judenordnung.*) Prag, 1497, Mai 19. Wir Wladislaw von Gottes Gnaden König von Ungarn, Böhmen usw. und Markgraf von Mähren usw. Tuen kund mit diesem Briefe jedermänniglich: Jünstverwichener Zeit wurde vielfach über unsere Juden des Königreichs Böhmen Beschwerde und Klage geführt — und die Klagen sind bis zum heutigen Tage nicht verstummt —, daß sie Unsere Untertanen durch unterschiedliche unerträgliche Geldzinsen und Unkosten schädigen und ruinieren, ja es wurde der Wunsch laut, sie sollten unter den Christen nicht geduldet werden. Wir haben daher diese Frage mit unsern Herren Räten erwogen und mit Fleiß Mittel und Wege gesucht, wie die Juden, ohne Unsere Untertanen derart zu schädigen und zu ruinieren, in diesem Königreich verbleiben, Uns zinsen und ihrem Broterwerb nachgehen könnten. Denn die Juden sind Unsere Kammer und lassen sich bereit und willig finden, wenn es Unsere Not erfordert. Wir haben daher folgende Ordnung unter ihnen aufgerichtet, und es ist unser endlicher Wille, daß sie Juden alle, jetzige und zukünftige, sich so und dementsprechend verhalten, wie unten geschrieben steht, von jedermann ungehindert. *) Im Folgenden wird der Versuch unternommen, den vollständigen Text der Wladislaw 'sehen Judenordnung dem deutschen Interessenten näherzubringen. Der tschechische Originalwortlaut ist wiederholt gedruckt (Archiv Öeslrf, V. Band; Bondy-Dvorsk^, K histoni iidü v Öechäch, na Morave a v SIezsku, I. Band; Codex juris municipalis regni Bohemiae, I. Band). Die gedruckten Texte weichen vom Texte des Burggrafenregisters nur lautlich ab, Dr. Anton Blaschka.

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