Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 114)
- Language
- German
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111 Hier wurde davon Abstand genommen, um den Leser nicht zu ermüden. Ein Beispiel wird alles viel anschaulicher machen. Am 1. Jänner 1498 erscheint Jirik Gdulinec z Ostromire vor dem Burggrafenamt auf dem Prager Schloß und gibt an, daß er den Prager Juden Z a 1 m a n und Samuel und deren Erben 50 Schock Groschen böhmisch guter Prager Silbermünze rechtmäßig schuldet, rückzahlbar nächstkünftigen St. Galli zwei Wochen danach unverzinslich. Zahlt Gdulinec zum festgesetzten Termin nicht, so verspricht er für diesen Fall ehrenwörtlich, sich zur Schuldhaft zu stellen. Auf den Todsfall vor Bezahlung verpflichtet er seine Erben und jeden, der sein Gut besitzen würde, die obgeschriebene Verpflichtung zu erfüllen. Auch hat er zugestimmt, daß ein freies Geleit des Königs, das er etwa habe oder inskünftig erlange, ihn vor Erfüllung dieser Verbindlichkeit nicht schützen solle. Dieser Tatbestand ist im Burggrafenregister eingetragen. Es handelt sich um ein Darlehen auf Termin „unverzinslich", der Termin ist drei Vierteljahre, bis 16. Oktober; der Zusatz „zwei Wochen danach44 schützt den Schuldner vor Exekution binnen dieser Zeit. Gdulinec war zum Termin nicht in der Lage zu bezahlen. Er stellte sich daher genau 14 Tage nach St. Galli, d. i. am 30. Oktober, wie er versprochen hatte. Zur Schuldhaft kam es jedoch nicht, da sich Gdulinec mit dem Bankier Zalman Horovsky verglich; der Burggraf erstreckte daraufhin den Termin um zwei Wochen, d. h. bis Mittwoch nach St. Martini, d. h. bis 14. November. Gdulinec sah sich jedoch auch zu diesem Termin außerstande zu bezahlen. Er erschien daher am 13. November vor dem Burggrafenamt und vereinbarte mit Horovsky eine Terminverlängerung bis Mittwoch vor St. Lucia, d. h. bis 12. Dezember. Gdulinec konnte noch immer nicht bezahlen. Er stellte sich am 12. Dezember. Der Oberstburggraf gewährte ihm mit Zustimmung Samuels Zahlungsaufschub auf unbestimmte Zeit, wobei einwöchige Kündigung ausbedungen wurde. Ein Vierteljahr später, im März 1499, finden wir den Gdulinec wieder vor dem Burggrafenamt. Der Burggraf gibt ihm mit Einwilligung der Juden Horovsky und Samuel Aufschub bis nächsten St. Galli (16. Oktober). Und so geht es noch einigemale.