Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 94)
- Language
- German
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91 100) j?Tm Kamenicek: Zemske snemy a sjezdy Moravske Brno 1905 III p. 2302. Vgl. hiezu den Landtagsbeschluß v. 1551, der verbot, den Wiedertäufern Arbeit zu geben, von ihnen etwas zu kaufen, damit sie „desto ee solten von danen weichen". Beck a. a. O. S. 189. 101) Bondy G.—Dworsky Fr, II Nr. 1267. Gute Vergleichsstücke bieten die Vorschläge der Mainzer und Kölner theologischen Fakultät, die zur Zeit des Kampfes um den Talmud gemacht wurden. Die liberaler denkenden Mainzer Gelehrten verlangten, daß man die Juden vom Wucher abhalten, dagegen ad alias artes, operationes et labores saltem licitas zulassen solle. Böcking Hutteni opera Suppl. I S. 95. Die Kölner forderten gleichfalls, ut ab usuris arcerentur, ad honesta officia pro eorum sustentatione admitterentur. Freilich stellten sie im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen die Forderung nach Judenabzeichen, verstärkter Mission u. s. w. Am besten erfaßte das Problem der polnische Wojwode Sigismund von Grudno Grudzinsky, der den Überschuß der jüdischen Bevölkerung von Posen in Schwersenz ansiedelte und alle Handwerke und Gewerbe freigab (1621). Ztschr. f. d. G. d. J. i. D. 4. Bd. S. 177. 102) Celakovsky a. a. O. S. 451. Nach dem Vorschlag der Stadt Prag soll den Juden nur der Trödelhandel verbleiben. Außerdem wird in dem Artikel v. 30. Oktober 1513 eine große Zahl von Gegenständen aufgezählt, deren Verkauf den Juden überhaupt verboten sein soll. Wichtig ist der Zusatz aby zide neprodavali ani delali. Auch in Krakau wird Handel und Erzeugung von neuen Sachen verboten und nur der Verkauf verfallener Pfandstüeke gestattet. Balaban M. Monatssch. f. G. u. W. d. Jdt. 57. Jhg. S. 66. 103) Der Straßburger Prediger Martin Butzer stellte in seinem an den Landgrafen von Hessen gerichteten Schreiben die Forderung auf, daß den Juden kein sauberes und gewinnliches Handwerk zu verstatten sei. Sie seien vielmehr nur zu den mühseligsten und ungewinnlichsten Arbeiten zuzulassen, „als da sein der bergknappen arbeit, graben, walmachen, stein und holz hauwen, kalckbrennen, Schornstein und cloackfegen, wasenmeister oder schinderwerk treiben und dergleichen". Luther verlangte 1543 die Konfiskation des Vermögens und die erniedrigendste Arbeit für die Zukunft. Die mildere Gesinnung der deutschen Fürsten und des deutschen Kaisers findet vor allem darin ihre Erklärung, daß man beträchtliche Kontributionen von den Juden zu fordern hatte. Breßlau H. Aus Straßburger Judenakten Ztschr. f. d. G. d. J. i. D. 5. Bd. S. 316f. 104) Erasmi opera omnia III Spi 821. Ferdinand erklärt, wenn ihm die Staatsgeschäfte Muße gewähren, beschäftige er sich am liebsten mit Erasmus, von dem er keine Irrlehren u. s. w. zu hören bekomme. 105) Pribram A. F. Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Wien. Ebd. — 1918 1. Abt. S. 2. 106) Pribram a. a. O. S. 3 Anm. 9.