Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 82)
- Language
- German
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79 kirchen erfahren, als sie auch schon den Entschluß faßten, ihr Untertänigkeitsverhältnis zu lösen und sich mit der Bitte tatkräftigster Unterstützung an den Landesherrn zu wenden. Ihre Abgesandten erhielten sogleich einen Revers der Hofkanzlei, daß Neutitschein nunmehr unter dem Schutze des Markgrafen stehe. Die Bürger empfingen reichlichen Steuernachlaß, um den Kaufschilling an Heinrich von 2erotin bezahlen zu können. Und als im Jahre 1562 alle Schwierigkeiten behoben und Neutitschein als Stadt der markgräflichen Kammer anerkannt war, mußten natürlich die Juden das Stadtgebiet und die Herrschaft Stramberg verlassen.138) Auch hier wieder die von Ferdinand eingeführte Verschärfung, Stadt und Nachbarschaft zu meiden. Daß trotzdem das Dekret nur von Beschwernissen spricht, die die Juden verursacht haben, verdient vermerkt zu werden; denn sonst sind Ferdinand und seine Räte um Kraftausdrücke und Pauschalverdächtigungen nicht verlegen.139) Der letzte Befehl traf Budwitz am 23. August 1564.140) Mehr zu tun verhinderte Ferdinand I. der Tod. Aber seinen Nachfolgern hat er ein Programm hinterlassen und durch ihn ist es Tradition geworden, Juden bei jedweder Gelegenheit aus dem Land zu weisen oder ihnen wenigstens mit der Ausweisung zu drohen. Das Kesseltreiben der Ferdinandeischen Zeit hat die Judenschaft Böhmens und Mährens andauernd zur Emigrationsbereitschaft gezwungen. Immer größere Scharen zogen aus den Ländern, selbst das Ausland griff zu Gunsten der Verfolgten ein141) und böhmisch-mährische Emigrantengemeinden entstanden, ein trauriges Denkmal habsburgischer Judenpolitik.142) Anmerkungen. J) Die Zahl der kgl. Städte in Mähren, welche als Gegengewicht gegen den Adel geschaffen wurden, sank infolge gewaltsamer Besitzergreifungen und Verpfändungen im XV. Jahrhundert sehr rasch. Das Testament des Markgrafen Johann (19. März 1371) zählt noch an 30 privilegierte Orte, im Jahre 1413 sind es 11, 1440 gibt es 8, 1454 nur noch 6 kgl. Städte: Olmütz, Brünn, Znaim, Iglau, Neustadt, Hradisch. 2) Vgl. Engel A. Beiträge zur Geschichte der Judengemeinde Brünn, Jüdischer Almanach 5688, S. 166 und 167. S. 170. 3) Köpl K. Urkundenbuch der Stadt Budweis S. 39, Nr. 62. 4) Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae VII p. 266 Nr. 373. s) Pfemysl Ottokar II. Judenstatut v. 23. August 1268. Punkt 12: