Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
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78 ein Heilmittel gefahren ist, um Reiseauslagen und Behandlungskosten zu bringen; denn das von ihr geschriebene hebräische Billett ist in der Hand des Arztes kein ausreichendes Beweisstück.133) Erheiternd wirkt die Gerichtsszene, in welcher der Olmützer Tuchhändler Wenzel auftritt. Er hat auf dem Auspitzer Markte einem Juden, namens Abraham, Tuch auf Borg verkauft und nun sucht er den richtigen Abraham, seinen Schuldner. Aber sonst kennt man einander in Hradisch, Brod, Bisenz und Straßnitz vortrefflich134) und sucht in gegenseitiger Verbindung den Vorteil. Parteiische Historiker werden somit in den Gerichtsakten vergeblich nach dem landläufigen Argument der Judenaustreibung, dem unversöhnlichen Haß der christlichen Bevölkerung gegen die jüdische, suchen. Das Wladislawsche Dekret ist im Gegensatze zu den Patenten des Jahres 1454 frei von Anklagen und Beschuldigungen gegen die Ausgewiesenen, es stellt auch die Pflicht des Rates fest, die Judenhäuser einzulösen und alle sonstigen Schuldigkeiten zu erfüllen. In ganz anderem Ton sind die Ausweisungsbefehle Ferdinands gehalten. Er hat Johann von Pernstein, der sich seit 1526 um seine Regierung die größten Verdienste erworben hatte, die Erlaubnis gegeben, nein, ihm geraten, die Juden aus der Stadt Trebitsch zu verweisen. Die Anordnung trägt mit größter Schärfe dem Rate der Stadt und allen Untertanen der Herrschaft auf, keinen Juden mehr in ihrer Mitte zu dulden, ihm auch das Recht vorübergehenden Aufenthaltes und selbst der Teilnahme an den Märkten zu verwehren.135) Das kleine Städtchen Kamenitz im Iglauer Bezirk wird angewiesen, da es doch nach dem Wunsche seines Herrn Johann von Pernstein Znaimer Recht erhalten hat, wie andere königliche Städte keine Juden mehr zu dulden. Es muß den sehr bescheidenen Leuten außerordentlich geschmeichelt haben, auf einer Stufe mit Znaim und anderen landesfürstlichen Städten genannt zu werden.136) Das Dekret ist aber auch sonst lehrreich; denn es zeigt, wie Ferdinand bemüht gewesen ist, selbst die kleinen und kleinsten Stadtgemeinden durch Judenausweisung für sich, und wie man noch hinzufügen kann, gegen den widerspenstigen Adel zu gewinnen, der durch seinen Wiedertäufer- und Judenschutz alles Unglück im Lande verschuldet hat.137) Und erst die Neutitscheiner Bürger. Kaum hatten sie von dem drohenden Verkaufe ihrer Stadt an den reichen Besitzer von Weiß-