Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
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77 Geschah das Unglaubliche, wanderte wirklich ein Teil der neuen Vertriebenen außer Landes, dann war der Herzenswunsch Ferdinands erfüllt, blieben sie, dann mußte durch Anhäufung entwurzelter jüdischer Existenzen an einer kleinen Zahl von Orten die Judenaustreibung auch auf dem flachen Lande zum brennenden Problem einer nahen Zukunft werden. Die kgl. Stadt Ung.-Hradisch hatte schon viel früher den Anfang gemacht. Noch im Jahre 1448 hatten Rat und Bürgerschaft ihre Stadtjuden gegen Burian z Vlcnova mit Erfolg vertreten,129) am 13. September 1454 hatten es dieselben Faktoren bei König Ladislaus durchgesetzt, daß ihre Schützlinge nicht ausgewiesen werden, sondern mit allen Einkünften der Gemeinde überlassen werden,130) doch schon am 18. Februar 1514 unterzeichnete Wladislaw wiederum über Wunsch das Dekret, demzufolge Hradisch der Juden ledig wurde, die doch in keiner landesfürstlichen Stadt mehr geduldet werden.131) Im wirtschaftlichen Leben der Kleinstadt müssen die Juden eine einflußreiche Stellung besessen haben. Das beweisen die zahlreichen jüdischen Rechtsfälle, welche vom Bäte der Stadt Hradisch an den Brünner Oberhof zur Erstattung eines Gutachtens geleitet werden. Während in Brünn, Olmütz, Znaim nur trockene Rechtsurkunden und Geschäftsbücher im ermüdenden Einerlei der Formeln sprechen, bietet die Hradischer Handschrift wirklich interessantes und aufschlußreiches Material über alle Lebensverhältnisse jüdischer Menschen.132) Der Weinhändler Maynus hat, da der Sabbat schon herannahte, die Schlüssel zu seinem Keller einem Bürger Jirik Kolär vorschnell anvertraut. Nun stehen beide vor dem Stadtrichter, den der Jude als Zeugen für seine stadtbekannte Redlichkeit anruft. In der Stadt ist ein Feuer ausgebrochen, natürlich wird ein jüdischer Hauswirt der Fahrlässigkeit bezichtigt, aber der Brünner Oberhof weist die Schadenersatzklage zurück. Im benachbarten Brod ist Markt gewesen, auf dem Heimwege fallen vier Juden einem räuberischen Uberfall zum Opfer. Der Vogt von Ung.- Hradisch ist alles eher als pflichtgetreu, die von ihm geführten Schuldenregister sind lückenhaft und ungenau und der Oberhof kann unter diesen Umständen nur immer wieder den Rat geben, den Schuldner schwören zu lassen. Eine recht unsympathische Person ist die reiche Davidin, die das Darlehensgeschäft betreibt und ewig prozessiert. Sie versteht es auch, den jüdischen Arzt, der ihretwegen nach Brünn um