Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 78)
- Language
- German
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75 Bei dem trümmerhaften Zustande unseres Quellenmaterials müssen wir schon zufrieden sein, wenn wir auch nur einmal die Möglichkeit haben, eine kleine statistische Untersuchung zu führen, wie viele jüdische Familien einer Gemeinde von dem Ertrag eines Handwerkes lebten. Wir besitzen ein Verzeichnis der Straßnitzer Juden aus dem Jahre 1590. In diesem werden vier Handwerker sicher genannt: Faitl krejci, Abraham provaznik, Jakub sklenaf, Josef zlatnik. Ein weiteres Register derselben Gemeinde stammt aus der Zeit der Lahnvisitation, also aus der Mitte des 17. Jahrhunderts.120) Dieses verzeichnet 44 Judenhäuser mit auffallend wenigen Inleuten. Sechs jüdische Hauswirte besitzen Weingärten, unter ihnen dürften aber auch 3 ein Handwerk betrieben haben, weitere 6 Personen werden nur als Handwerker bezeichnet. Der Inhalt dieser Judenkonsignation stellt ein Novum in der mährischen Geschichte dar. Die Landeshauptmannschaft, welche ungefähr 70 Jahre nach der Lahnvisitation, anläßlich der berüchtigten Restriktionsmaßnahmen unter Karl VI. von diesem Sachverhalt Kenntnis erhält, ist sehr erstaunt und fragt: Quo iure aut titulo die Juden die Weingärten possediren, ob sie solche in den Grandbüchern eingelegter und ihnen zugeschriebener haben, auch woher und warumben ihnen dieselbe eingelegt.121) Aber auch die Zahl der Handwerker überrascht. Jedenfalls mahnt schon dieses einzige Beispiel, die bisher geltende Anschauimg, daß nur Klein-Altwarenhandel und Geldleihe im jüdischen Wirtschaftsleben dieses Landes eine Rolle gespielt haben, zumindest für das 16. und 17. Jahrhundert einer Überprüfung zu unterziehen. Angesichts dieser Tatsachen wirkt es doppelt tragisch, daß Josel von Rosheim, der gemeinen Jüdischheit Befehlshaber und Regierer, der in den Jahren 1530, 1544, 1547 vor Karl VI. und Ferdinand I. erscheint und auch die Geschicke der böhmisch-mährischen Judenheit beeinflußt,122) immer nur die Fortdauer der fluchbeladenen Darlehensgeschäfte erbitten muß, weil in Deutschland seit 1350, den Tagen des schwarzen Todes, eine andere Erwerbsmöglichkeit als Geldleihe und Kleinhandel unmöglich geworden ist.123) Ob eine Stärkung der handwerksmäßigen Produktion und eine erhöhte Teilnahme an der Landwirtschaft124) eine Schmälerung der Gemeindeeinnahmen auch in unseren Ländern verursacht hätte, so daß es unmöglich geworden wäre, die Forderungen125)