Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 75)
- Language
- German
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72 der zitierten Bauernordnung aus Loucany, welche einen wirtschaftlichen Kampf ohne Erbarmen ankündigt. Ein Jahrzehnt später beschäftigt man sich auch in Böhmen mit der jüdischen Erwerbsfrage. Der Obersthofmeister des Königreiches wendet sich an König Ferdinand L mit der ebenso bescheidenen wie politisch klugen Anregung, den Juden die Führung irgend eines Handwerkes zu gestatten; ze by nebylo skodne, aby se jim ncjakä zivnost obmyslila a vymef ila.101) Offenbar hat sich die völlig ablehnende Antwort, welche das Prager Ratskollegium unter dem Drucke der Zünfte für die „neue jüdische Nahrung" gefunden hatte, als undurchführbar erwiesen.102) Die staatsmännische Einsicht, welche in dem Ratschlag des böhmischen Würdenträgers liegt, wirkt im ersten Augenblick so überraschend, daß man sich um Jahrhunderte unserem Zeitalter nähergerückt glaubt. Wenn man noch einen Seitenblick auf die Verhältnisse in Deutschland wirft, wo Luther und Butzer einen vergifteten literarischen Kampf in derselben wirtschaftlichen Streitfrage führten,103) dann wächst die Bewunderung für den böhmischen Vorschlag. Denn er will das größte Wunder vollbringen, das enge Gehäuse jüdischer Wirtschaft brechen, eine soziale Wandlung herbeiführen, also eine Hebung, während die protestantischen Wortführer die wehrlose Minderheit auf die niederste Stufe der Daseinsmöglichkeit herabdrücken möchten, damit sie nur einen Aufstieg vor sich sehe: die Annahme der lutherischen Lehre. Ferdinand, der in spanischer Schule erzogene Habsburger, schützte Landtagsbeschlüsse vor und verwies auf die Zeit einer späteren Anwesenheit in Prag. Sein Plan war in der Stunde fertig, da er zum Könige von Böhmen gekrönt worden war. Aus dem flüchtigen Verkehr mit dem Humanisten Erasmus von Rotterdam104) und aus der oberflächlichen Lektüre seiner Schriften hatte er nur einen Leitgedanken geholt: Keine Irrlehren, keine Schismen, keinen Antichrist. Der abschlägige Bescheid an den Obersthofmeister erging bezeichnenderweise in demselben Zeitpunkte, als in Wien die Judenordnung105) erlassen wurde, welche den Aufenthalt in- und ausländischer Juden streng regelte und die kirchliche Anordnung wieder einschärfte, daß jeglicher „das jüdisch Zeichen unverdeckt und unverporglich vornen an seiner Bekleidung tragen" solle. Ist die Vermutung Pribrams richtig,106) daß dieses Patent schon acht Jahre früher fertig-