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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 74

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 74)
Language
German
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IRI
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71 Brünn,93) vollends in einem Pamphlet: De Theutunicis bonum dictamen fast zu gleicher Zeit erhoben wurden,94) auch nur zum Teile wahr, dann kam die unbefugte Ausübimg eines Handwerks einer Lebensgefahr gleich. Nein, solange die Juden in Städten lebten, konnten sie gar nicht daran denken, ein Handwerk zu treiben. Erst im Versteck des Dorfes und der Kleinstadt, im agrarischen Herrschaftsbereich durfte man durch Störer, Pfuscher, Fretter und Böhnhasen — so heißt man die Unzünftigen, von der Innung Ausgeschlossenen — die notwendige Schulung gewinnen und dann, geschützt durch die obrigkeitliche Gewalt des Grundherrn, ein befugt-unbefugtes Gewerbe ausüben. Der Adel, welcher die Macht der Städte durch Errichtung von Bräuhäusern und durch Ansetzung von Dorfhandwerkern brechen wollte und alle Bestimmungen des Bannmeilenrechtes über den Haufen warf, unterstützte schon aus wirtschaftlichen Gründen das kleine jüdische Handwerk.95) Kleinhandwerker, politisch, sozial und wirtschaftlich gebunden, lehren also die lang vernachlässigten Produkte des Landes besser verwerten und sind ehrlich bemüht, Kulturforderungen der Zeit neue Gebiete zu erschließen. Man hat also gar keinen Grund, der noch über zweihundertfünfzig Jahre gedrückten jüdischen Handwerkerklasse96) die Anerkennung zu versagen, wie dies Zikmund Winter97) tut, der an ungezählten Stellen von den Juden redet, ktefi chytali se femeslnictva. Übrigens sind es nicht nur Althandwerke, die sie erlernen und betreiben, sondern auch neue, zunftmäßig noch nicht organiserte gewerbliche Beschäftigungen, mit denen sie zuerst und erfolgreich das Gebiet ihrer Schutzherrschaft ungefährdet verlassen. Kaum wird z. B. die Verwendung des Fensterglases in Böhmen und Mähren populär, helfen auch jüdische Glaser, die kozene mäzdry, d. s. lederne Häute, und die primitiven sliemer, ölgetränkte Papiere, verdrängen.98) Dieser jüdischen Arbeit wird, soweit ich sehe, im Jahre 1525 zum ersten Male amtlich Erwähnimg getan.99) Aber welch geringe Bedeutung der Umstand der erstmaligen Nennung besitzt, beweist die Tatsache, daß im gleichen Jahre der mährische Landtag das erste Verbot auf das jüdische Handwerk und den Verkauf jüdischer Arbeitsprodukte ausgesprochen hat.100) Es ist die letzte Nachricht aus der Zeit der Jagellonenherrscher. Sie bildet eine traurige Ergänzung

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