Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 73

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 73)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2644300-2644303--0530-2644872
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

70 Denn dieser muß zuerst uns berichtigen, was er schuldig ist, zweitens jenem Herrn, dessen Schutz er genießt, drittens seine Zinsungen, viertens läßt ihn schwerlich ein Amt, dessen Hilfe er bedarf, ungeschoren gehen und endlich muß er doch selbst auch etwas haben, wovon er mit Weib und Kind leben kann." Man glaubt den Briefschreiber, den nüchtern und klug überlegenden Obersthofmeister Wilhelm von Pernstein zu hören, der im Streite der Parteien und Religionen immer seine Buhe bewahrt.88) Doch den Gedanken, daß Zehntausende jüdischer Menschen nicht von der Ausübung eines einzigen Berufes,89) des spekulativen Geldhandels auf die Dauer leben können, vermißt man hier wie dort. Man lebt eben im Zeitalter der Separation und jeder Adelsherr hat sein Rezept für sein Territorium. Die Bauernordnung aus Loucany,90) die aus dem Jahre 1525 stammt, verbietet kurz und bündig, bei Juden zu leihen und mit ihnen Borg- oder Pfandgeschäfte abzuschließen. Das ist sicherlich die schlimmste Methode gewesen, wahre Aushungerungspolitik. Welche Antwort hat die Judenschaft auf solche Anfeindungen gegeben, zu welchen Mitteln hat sie gegriffen, um im Lande bleiben zu können? Das jüdische Schrifttum schweigt, natürlich auch die christlichen Quellen. Dem ganzen Mittelalter und den ersten Jahrzehnten der Neuzeit liegt der entwicklungsgeschichtliche Gedanke, der Sinn für allmähliche Entwicklung noch fern. Eine Generation vergeht und wir stehen vor einer neuen Tatsache, dem Beginn eines jüdischen Handwerkes. Während in Griechenland, Italien und Sizilien dank der Gewerbefreiheit in sehr früher Zeit das jüdische Handwerk zur höchsten Blüte gedieh91) und ein unentbehrlicher Faktor des Wirtschaftlebens wurde, konnte es sich in den deutschen Ländern und in den vom deutschen Zunftgeist erfaßten Nachbarstaaten lange überhaupt nicht entwickeln. Es ist bemerkenswert, daß außer dem carnifex weder im codex diplomaticus noch in einem Judenregister eines Judenhandwerkes gedacht wird. Es hat auch ein solches bis an das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nicht gegeben. Die allmächtigen Zünfte hätten jede gewerbliche Betätigung von jüdischer Seite mit allen Mitteln unterdrückt.92) Man braucht in diesem Zusammenhang nur auf die Gewaltanstrengungen der Znaimer Fleischerzunft (1401) zu verweisen. Sind die ungeheuerlichen Beschuldigungen, welche gegen die mechanici in Saaz und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.