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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 67

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
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IRI
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64 ziskaner und Dominikaner verbreiteten die Kunde von den jüdischen „Schelmstücken" über ganz West- und Mitteleuropa und so fanden Lied, Bild und Traktätlein auch den Weg nach dem weltentlegenen Velkä Bytes, in dem armselige Exulanten just zu der Zeit wohnten, da ein Glaubensstreit zwischen christlichen Konfessionen69) sich vorbereitete. Wenn man aus dem Schweigen der christlichen und jüdischen Quellen einen Schluß ziehen darf, dann hat ein gütiges Geschick die Unglücklichen vor dem Feuertode bewahrt und erst das sechzehnte Jahrhundert das grausame Schauspiel von — Christenverbrennungen erlebt, wie die Geschichtsbücher der AViedertäufer mehrfach zu erzählen wissen.70) Die Urkunde nennt als jüdische Bürgen drei Personen, Abraham, Hawranek, beide aus Proßnitz, und Gumprecht aus Neustadt. Die zweitgenannte Persönlichkeit ist uns aus der Bürgschaftsurkunde für den Olmützer Juden Benesch bekannt; der Name Hawranek ist so selten, daß wir die Olmützer Herkunft als sicher bezeichnen können. Wo Gumprecht ein Asyl gefunden hat, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. Dort wird er einfach Gumprecht z Unicova zid genannt. In Neustadt (Uncov) kann er aber um 1484 nicht mehr seßhaft gewesen sein, da die Olmützer und Neustädter Juden am gleichen Tage ausgewiesen wurden.71) Das Beispiel, daß sich Juden nach ihrem früheren Wohnsitz nennen, steht nicht vereinzelt da. Vertriebene Iglauer bezeichnen noch nach Jahrzehnten die königliche Stadt als ihren Wohnort, um ihr armseliges Dorfdomizil nicht verraten zu müssen.72) Es war auch ein hartes Schicksal, aus den blühenden wohlgeschützten Zentren des Verkehrs in offene Orte verschlagen zu werden, in denen keine oder nur unbedeutende Märkte stattfanden, ungeregelten und unbegrenzten Zinsunr gen an den Grundherrn auf Gnade und Ungnade ausgeliefert zu sein, während man früher mit einer fixen Abgabe, der Losung, seiner Schuldigkeit an die königliche Stadt genügte. Und das Schwerste, die wirtschaftliche Sorge. Das Recht auf Ausübimg des Handwerkes lag unbestritten in den Händen der Stadtzünfte, nun drohte auch das Handelsmonopol den reichen Stadtbürgern uneingeschränkt zuzufallen. Die Vertriebenen waren darum krampfhaft bemüht, wenigstens an den Hauptstraßen des Verkehrs zu bleiben, um nicht ganz im Kleinhandel und Leihgeschäft unterzugehen. So kommt es, daß schon vor 1454 jüdische Gemeinden und Ansiedlungen

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