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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 63

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 63)
Language
German
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IRI
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60 Dekretes erhielt auch Znaim seine Begnadung mit den gleichen Formeln und Floskeln. Wie stand es nun um die Brünner Judenschaft, die um 3380 ein ausgedehntes Quartier bewohnte und ein wohlgeordnetes Gemeinwesen besaß? Synagoge, Friedhof, Bad, Hospital werden wiederholt genannt, die Stadtbücher sprechen von kleineren und größeren Darlehensgeschäften der Brünner Juden, an denen selbst der „bescheiden weise Judenmeister Veybuzz" teilnimmt,45) da er nach dem Brauch der Zeit nur ehrenamtlich Rabbiner ist.46) Die modernen Darstellungen zählen die ebenso armseligen wie traurigen Verpfändungen der Reihe nach auf, ohne die Bemerkung zu unterdrücken, daß die Einantwortung des jüdischen Gläubigers in die Habe des christlichen Schuldners die Regel bildete. Glücklicherweise berichten die Quellen, die Losungsregister der Stadt, unvoreingenommener auch von anderen Nahrungszweigen, von der Existenz einer Mühle, einer Mälzerei, die nicht einem Unternehmer, sonderln der jüdischen Gemeinde in Brünn gehörte.47) Die Gemeinde kauft auch Grundstücke und der Vorsteher Chebil zahlt die Steuer.48) Man wartet also nicht erst den Zusammenbruch eines unglücklichen Schuldners ab, sondern erwirbt aus dringenden wirtschaftlichen Gründen Bodeneigentum, um Mühle und Mälzerei auch selbständig mit den notwendigsten Rohprodukten versorgen zu können. Mälzer und Müller waren damals noch nicht innüngsmäßig organisiert49) und die Juden konnten die Gelegenheit zu einem rechtschaffenen bürgerlichen Erwerb, der auch ihren kommerziellen Fähigkeiten gut entsprach, voll ausnützen. Beweis dessen, daß es in Böhmen in der Frage der Brauberechtigung, darunter verstand man auch die Mälzerei,50) einen großen Streit zwischen den Städten und dem Landadel gab, der auch durch das Machtwort des Königs: Die Bierbrauerei ist kein Handwerk, sondern ein Geschäft — nicht entschieden wurde.51) Wie lange die Brünner Juden die Mälzerei betreiben durften, wissen wir nicht; denn das sehr lückenhafte Grundbuch der Losung aus dem Jahre 1442 enthält keinen Vermerk über die jüdischen Objekte, Mühle und Malzdarre. Vielleicht sind sie dem landläufigen Einwand, daß der bürgerlichen Nahrung Eintrag geschehe, schon viel früher zum Opfer gefallen. Der Höhepunkt der Entwicklung der Brünner Judengemeinde war nämlich schon vor dem hussitischen Kriege

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