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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 61

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 61)
Language
German
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IRI
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58 jüdisches Grundeigentum. Das Buch erzählt von 94 Erwerbungen bürgerlichen Eigentums, Häusern und Weingärten durch die Stadtjudenschaft; davon entfallen 75 Fälle auf die Jahre 1439—1468, die Blütezeit des Preßburger Handels. Dem Könige Mathias Corvinus, bis zu seinem Tode (1490) auch Markgraf von Mähren, schienen diese Neuerwerbungen so ungewöhnlich groß zu sein, daß er im Jahre 1475 die Verpfändimg von Grundstücken an Juden überhaupt untersagte.37) Man begreift nach diesen allgemeinen Ausführungen, warum der streng abgeschlossene Wirtschaftskörper der königlichen Städte ängstlich darauf bedacht war, jüdischen Immobilienbesitz auf jede Weise zu mindern. Der Ausweisungsbefehl, den die Stadt Olmütz am 22. Juli 1454 von König Ladislaus erwirkte, zerfällt deutlich in zwei Teile, in das eigentliche Privileg, „daß wir sie derselben juden daselbst ganz entladen und gemässigt haben" und in das Konfiskationsdekret, das mit den Worten beginnt: „Wir haben auch den obgenandten unsern bürgern aber nach mehr gnad gethan: daß wir ihn alle judenheuszer, ihr sinagog vnd freuthoff verliehen und zuegeaygnet haben, die mit Christen zue besetzen und hinfür die juden in dieselbigen noch in andere heuser nicht mehr zu kommen lassen, und sollen und mügen mit denselbigen heusern handien und thuen nach ihrer und unserer statt notturft, so ihn das am besten und nutzlichisten bedunken wird etc. Es ist meines Wissens der erste Versuch in Mähren, einer Bevölkerungsschichte durch Enteignung die Existenzmögiichkeit zu nehmen. Böhmen ist mit der Konfiskationspraxis vorangegangen und König Sigismund hat sie nachträglich gutgeheißen.38) Jedenfalls ist es bemerkenswert, daß die Ausweisungsbefehle des 16. Jahrhunderts, die eine direkte Fortsetzung der Ladislavschen Dekrete sind, einen solchen Eigentumsraub nicht mehr kennen. Der Abzug der Juden aus Olmütz war auch darum von hochdramatischen Szenen begleitet. Benesch, der reichste Jude der Stadt, hatte noch im letzten Augenblick eine Zurückziehung des vernichtenden Ediktes zu erwirken versucht, und als er überall abgewiesen wurde, in wilden Flüchen und Verwünschungen seinem Unmute Ausdruck gegeben. Abraham Hawranek, Abner, Salomon, Israel und Marl mußten tausend Mark

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