Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 59)
- Language
- German
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56 Odrau erscheint trotz dreimaliger Aufforderung nicht vor der Landtafel und so wird sein Schuldbrief für unecht und ungültig erklärt.22) Doch mit keinem Worte wird die Möglichkeit der Erwerbung landtäf liehen Eigentums bestritten. Nach einem Zeitraum von 15 Jahren eine Verkaufsurkunde, derzufolge die Jüdin Lya aus Olmütz Güter, die sie erhalten und an beneficiarii weitervergeben hatte, nun als unbeschränktes Eigentum verkaufte.23) Diese Eintragung zeigt, in welcher Weise Juden Großgrundbesitz auch längere Zeit behalten und bewirtschaften konnten. Gewiß, in vielen Fällen veräußerten sie das ihnen durch Gläubigerschaft zugefallene Gut allein oder in Verbindung mit christlichen Standesherren sofort oder in kürzester Frist.24) Das in einigen Eintragungen ausdrücklich erwähnte Kirchenpatronat mochte einen raschen Verkauf mitveranlassen.25) Im Jahre 1386 wird zum ersten Male bei der Intabulation der Zustimmungserklärung des Markgrafen Jodok ausdrücklich Erwähnung getan.26) Daß gleichzeitig in Brünn und Olmütz dieser Zusatz erfolgte, schließt die Annahme, daß es sich um eine singuläre vorübergehende Erscheinung handelt, aus. Die nunmehrige Ausübung des Konsensrechtes braucht nicht erst durch Unregelmäßigkeiten und Rechtsverletzungen erklärt zu werden, sondern findet in rein fiskalischen Motiven, der Entgegennahme sehr entsprechender Laudemialgebühren, ihre genügende Begründung. In einigen Fällen werden zur Intabulation auch durch den Markgrafen nuntii, natürlich Angehörige des Herrenstandes, entsendet oder es werden dem Kollegium, das die Eintragung vornimmt, persönlich Weisungen gegeben.27) Die letzten jüdischen Eintragungen, die ich in der Olmützer und Brünner Landtafel festgestellt habe und die auch die Zustimmungserklärung des Markgrafen enthalten, stammen aus den Jahren 1412 bzw. 1415.28) Es ist kein Zufall, daß weiterhin jüdische Intabula* tionen nicht mehr stattgefunden haben. Und vielleicht seigt uns der Wortlaut der letztgenannten Urkunde den Weg zum richtigen Verständnisse dieser Tatsache. Der Brünner Jude Leubmann überläßt dem Herrn Martin de Drahanowicz den jährlichen Nutzgenuß einer Liegenschaft und der landtäfliche Schreiber schließt die Urkunde mit den Worten: Diesen jährlichen Nutzgenuß einer Mark hat der Jude schon zu Zeiten des Markgrafen Jodok besessen.29) Diese Sehlußbemerkung erinnert uns daran, daß Mähren nach dem Tode Jodoks (1411) wieder an den böhmischen König zurückfiel und die durch