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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 49

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 49)
Language
German
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46 vor dem Jahre 1124 erfolgt ist. Da Herzog: Wladislaw seit 1109 regierte, ist die Annahme, daß er Jacoh zum Vicedomnius gemacht hat, gerechtfertigt. 2ö) Cosmas war damals (1124) nach seiner eigenen Angabe achtzig Jahre alt (üb. III. cap. 59). 26) Dudik, Mährens allg. Geschichte 4, 207, „Cosmas erzählt vom Juden Jacob zum Jahre 1124, daß er durch seine enormen Reichtümer und eine mehr als satanische Schlauheit beinahe Herzogsgewalt besaß", wozu zu bemerken ist, daß diese Erzählung nicht bei Cosmas zu finden ist, sondern nur bei Dudik. 27) Bachmann a. a. O., die Stelle ist oben (S. 18) abgedruckt. 28) Lippert „Die Stellung der Juden in Böhmen vor und nach der Epoche der Hussitenkriege" Mitteilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen 5, 135. 29) Über die verschiedenen Bedeutungen des Wortes „vicedominus" s. Du Cange, gloss. s. v. In der weltlichen Verwaltung wird das Wort gebraucht im Sinne von a) Statthalter, Stellvertreter des Fürsten („qui post principem in regno rerum summam obtinet"), b) castellanus, iudex, vicecomes; über den letzteren vgl. Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, 4. Aufl., p. 130; über den in Süd-Deutschland unter dem Namen Viztum (vicedominus) eingesetzten Beamten ebd. 610. In der geistlichen Verwaltung (Bistümer, Stifte) sind die vicedomini für die Vermögensverwaltung bestimmt, vgl. Schröder a. a. O. 145, 201 und Waitz, deutsche Verfassungsgeschichte 7, 311—316. Aus dieser zuletzt erwähnten Bedeutung des Wortes ist die Angabe von Dubravius, daß Jacob als „quaestor" des Herzogs mit der Einhebung der Abgaben und mit der Verwaltung des fürstlichen Schatzes betraut gewesen sei, zu erklären. Dubravius, der selbst Geistlicher (Bischof) gewesen ist, war diese Bedeutung von „vicedominus" geläufig. 30) Nur im Falle von voraussichtlich längerer Abwesenheit setzten sie einen Regenten (Landesverweser) ein. In der älteren böhmischen Geschichte ist uns ein Beispiel überliefert. Als Herzog Wladislaw IL im Jahre 1147 Böhmen verließ, um ins heilige Land zu ziehen, übertrug er für die Zeit seiner Abwesenheit seinem Bruder Theobald die Regierung („ducatus sui gubernucula relinquens" Vicentius, Fontes rer. Bohem, 2, 417). Anders verhält es sich mit der Bestellung der Grafen Wacko und Mutina im Jahre 1108: Herzog Svatopluk hatte ihnen beim Aufbruche zum Feldzuge gegen Ungarn den Schutz des Landes gegen Einfälle aufgetragen (Cosmas III, 22, 23). 31) Peterka, Rechtsgeschichte der böhmischen Länder 1, 31—32. 32) Ich glaube, daß diese Erklärung am besten den Worten von Cosmas entspricht. Novotny (vgl. Anmerkung 7) bemerkt, Jacob sei angeblich Vicedominus gewesen, „leider wissen wir nicht, was das bedeutet" (lb, 552 N. 3.). Das ist soweit richtig, daß eine sichere Deutung des Wortes „vicedominus" bei Cosmas nicht gegeben werden kann. Denn er gebraucht es nur ein einziges Mal,

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