Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 439 (sequence 442)
- Language
- German
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439 Heiden und Götzenbilder [!], nicht aber auf die Christen, unter denen wir wohnen. Die mich verläumdeten, sprengten aber aus, daß ich verhaftet wahr ist, sie wollten bloß ihren Fehler bemänteln. Der Kanzler bedeutete mir im Namen des Kaisers, daß ich in meinem Quartier bleiben sollte und bei Leibesstrafe nicht entweichen soll, es werde eine Kommission angesetzt, die im Namen des Kaisers über meine Sache urteilen wird. Am Sonntag den 17. Tamus kam der Richter zu mir im Namen des Kanzlers nebst zwei Polizeimännern, mich in Arrest zu führen, dahin wo die zum Tode Verurteilten sitzen. Durch großes Bitten ließ er mich allein gehen und die Polizeimänner mir von ferne dahin nachfolgen, und verboten wurde, daß kein Jude mich besuchen oder durch ein Fenster mit mir sprechen soll. Die angesehensten Männer der Juden begleiteten mich dahin, die Arrestanten selbst trösteten und bedienten mich nach ihren Kräften. Tags darauf wurde mir ein besonderes Zimmer gegeben und Erlaubnis erteilt, daß Leute zu mir kommen durften. Am Dienstag Abend wurde ich zu einem anderen Profoßen abgeholt, der in der Gasse wohnte, wo die Juden die Gewölber hatten, und daselbst hatte ich alle mögliche Hilfeleistung vom Profoßen und öftere Besuche von den Juden. Am Donnerstag den 20. Tamus hatte sich die Kommission gesetzt und ich wurde vorgerufen, sie fragten mich, warum ich in der Vorrede so sehr den Talmud gerühmt habe, welchen der Pabst vor mehreren Jahren öffentlich verbrennen ließ, und alle Monarchen sind schuldig ihm zu gehorchen. Ich antwortete: „Ich habe den Talmud, der eine Erklärung der mosaischen Gesetze ist, nur meiner Nation angerühmt, dem sie nachfolgen müssen." Dann legten sie mir dieselben Fragen vor, wie der Kanzler, und ich beantwortete sie ebenso wie ihm, dann wurde ich wieder zum Hof profoßen geführt. Am Donnerstag 26. Tainus wurde mir das Urteil vom Kaiser folgenden Inhalts zugeschickt: „Von Seiten der Kommission wäre ich des Todes schuldig; allein weil der Kaiser gnädig und barmherzig ist, so schenkt er mir das Leben, dagegen soll ich zur Strafe 12.000 Reichstaler gleich bar erlegen, und die benannten Bücher sollen kassiert werden." Ich verfaßte eine Bittschrift, worin ich fußfällig für die Gnade dankte, und bat, mich ferner zu begnädigen, da es mir so wenig möglich ist, die Summe zu erlegen, als wenn man mir sagte, ich soll lebendig in Himmel hinaufsteigen. Man wollte mir aber nicht glauben, weil mich die Verläumder als einen reichen Mann angaben. Am Samstag 28. Tamus sind meine Fürsprecher zum Kanzler gegangen, und er sagte ihnen des Kaisers Urteil, daß wenn der ^IJflÄ nannte5 welches aber nicht