Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 415 (sequence 419)
- Language
- German
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415 der Gemeinde einverleiben sollen. — Die Trauerredner bitte ich, bei meinem Leichenbegängnisse keine Lobreden zu halten, sie mögen vielmehr darauf hinweisen, daß mein Augenmerk nicht auf das Geld gerichtet war, daß ich manch gute Einrichtung zum Heile der Gemeinde getroffen, um mich vor den schweren und bitteren Anklagen vor Gottes Richterstuhl, die ich fürchte, zu schützen. Die geehrten Männer, die sich mit meiner Leiche beschäftigen, sollen den Zettel, der bei meinem Sterbekleidern liegt, ins Grab legen. Die Armen und Elenden dieser Stadt wissen ja, was ich ihnen geleistet, wie ich die Besitzenden zur Hilfeleistung angeregt, in Fällen da ich nichts aus meiner Tasche leisten konnte. Wird ja doch gesagt: Größer das Verdienst dessen, der zum Geben veranlaßt, als desjenigen der nur selbst gibt. Dieser Umstand wird das göttliche Erbarmen für mich erregen. Diese Worte schrieb bei klarem Verstände, heute am Dienstag, zweiten Tag Chanuka 586 der kleinen Zeitrechnung39) (6. Dezember 1825), Jakob Hirsch (Biach) Feilbogen, amtiert hier in Steiniz40) und dem Bezirke." Das Licht Gottes erlosch, die reine Seele stieg gen Himmel, er verließ die Herde seiner Hut am Dienstag 9. Tebet 592 (13. Dezember 1831). Wir aber irrten umher gleich Schafe ohne Hirten, riefen aus betrübter Seele, wo ist unser Lehrer, wer wird unsere Wege ebnen, wer wird uns schützen! Gott tröste uns! Als wir suchten, fanden wir im letzten Willen, welchen er seinen Kindern geboten, daß er auch von uns Herz und Auge nicht abgewandt, uns und unseren Nachkommen nach uns die Pfade ebnen, den rechten Weg zeigen will. Darum haben wir ausgerufen: Unser Vater, unser Vater, Streitwagen Israels,41) wir sind bereit deinen Worten zu gehorchen. Was du uns und unseren Nachkommen geboten, wollen wir getreulich beobachten . Fern sei es von uns, auch ein Wort nur davon unbeachtet zu Boden fallen zu lassen. Es wird beschlossen, der Anregung Punkt 6 Folge zu geben, und in Hinkunft die Bußpredigt am Rüsttage des Neumondstages Nissan in der Zeremonienhalle abhalten zu lassen. — Im Einvernehmen mit dem Sohne des Verstorbenen, dem Rabbiner von Meseritsch wird Punkt 7 des Testamentes dahin modificirt, daß der Erlös vom Verkaufe des achten Aufrufes beim Frühgebete, zur Erhaltung des ewigen Lichtes in der Synagoge verwendet werden soll. Betreff Punkt 9 wurde beschlossen, für den Fortbestand des Vereines „Krankenpflege" eifrig zu sorgen, alljährlich am 7. Tage des Monates Adar42) eine Predigt abhalten zu lassen und die Wahl des Vorstandes vorzunehmen. Am 7. Adar des Jahres 1832 hielt der Sohn des Verstorbenen, der Oberrabbiner und Lehrhausvorsteher43) von Meseritsch, eine Trauerrede,44) alsdann wurde die Neuwahl der Kassiere des Vereines „Krankenpflege" vollzogen.