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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 414

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 414 (sequence 418)
Language
German
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IRI
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414 Wie schön (löblich) wäre es, wenn alle, die mit meiner Leiche in Berührung kommen, sich vorher in einem Tauchbade,34) oder durch Übergießen von 9 Maß35) Wasser reinigen. 9. Ich bitte die Bewohner dieser Stadt insgesamt und jeden Einzelnen besonders, den Verein36) „Krankenpflege" zu erhalten, verbiete euch und allen, die nach euch kommen, diesen Verein aufzulösen, Es soll der Besitzstand dieses Vereines nicht vermindert werden, darf nicht in andere Vereine aufgehen, sein Name bleibe ewig bestehen, denn das ist mein Teil und Erbe. Ich habe ihn gepflegt, in die Höhe gebracht mit Hilfe Gottes, habe mit Hilfe redlicher frommer Männer Stützsäulen errichtet; Gott sei mit ihnen, ihren Nachkommen und künftigen Geschlechtern. 10. Und nun bitte ich alle Bewohner dieser Stadt, wenn ich irgend jemanden, es sei Mann oder Frau, Jüngling oder Greis nahe getreten, so mögen sie mir aus ganzem Herzen verzeihen, so wie ich allen, die mich gekränkt, beleidigt, verzeihe. Und nun sind wir frei von dieser Sünde, sie gleich mir, ob es sich handle um Kränkung durch Worte, oder durch eine pekuniäre Benachteiligung. 11. Ich lege meinen Kindern besonders ans Herz, betreff meines Nachlasses keinen wie immer gearteten Streit herbeizuführen. Vielmehr sollen alle bereit sein, mein deutsch geschriebenes Testament in allen seinen Teilen zu erfüllen und hoch zu halten. Ich habe alles reiflich erwogen, es ist alles gut und löblich. Jedem einzelnen falle die Erbschaft, eine Stunde vor dem Tode, als Geschenk37) zu. Selbst wenn der Eine oder Andere glauben könnte, er sei im Nachteile, ich hätte ihm gegenüber nicht recht gehandelt, so soll er es mir verzeihen! Wisset ihr doch alle, wie ich euch Zeit meines Erdenwallehs mit allen mir verfügbaren Mitteln treu zur Seite stand und mein Auge nicht von euch abgewandt. Möget ihr mir übers Grab hinaus Liebe erweisen und durch Bande der Liebe und Brüderlichkeit mit einander verbunden sein. 12. Die Gemeindevorstände, die zur Zeit meines Ablebens amtieren, bitte ich, unmittelbar nach Eintritt meines Todes „mein ganzes Vermögen in die Sperr zu nehmen", d. h. an alles Siegel zu legen, bis meine zwei ältern Söhne der Rabbiner Josef und sein Bruder Simon kommen. „Diese sollen nach Ablauf der 30 Trauertage das Erbe verteilen, auch selbes Mal den Grabstein stellen.38) Je früher sie den Grabstein errichten lassen, desto besser wäre es. Sie sollen mit der Errichtung des Grabsteines nicht bis Ablauf des Trauerjahres warten, wie es Brauch bei den Bewohnern dieser Stadt; an diesem Brauche finde ich keinen Gefallen. 13. Ferner bitte ich die Gemeindevorstände, die zur Zeit meines Ablebens wirken, daß sie dieses Testament buchstabengetreu dem Pinax

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