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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 406

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 406 (sequence 410)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0411-2644752
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406 neues Unheil; man verlangt unerschwingliche Summen. Von den österreichischen Juden Hilfe unmöglich, da sie selbst in ähnlicher Lage sind. Die Vorsteher werden eingekerkert, Geschäfte gesperrt, Synagogen und Frauenbäder geschlossen. Endlich bewilligt man Termine, so daß die Juden hoffen, mit Hilfe ihrer auswärtigen Brüder die Summen zahlen zu können. Nr. 121. Gestern wurden die Siegel von der hebräischen Buchdruckerei, die wegen Druckes anstößiger Schriften fast dritthalb Jahre gesperrt gewesen war, abgenommen. Nr. 122. Es ist den gefertigten Gemeindevorstehern mitgeteilt worden, daß Bücher, die den seit Jahrhunderten bestehenden Lehren der Andersgläubigen zuwider sind, von jüdischen Buchhändlern verkauft werden, u. zw. um so geringen Preis, daß ersichtlich ist, daß man sie ihnen nur übergeben hat, um sie allgemein zu verbreiten. Es wird daher verboten, Schriften zu verkaufen, bevor ein bewährter und stimmberechtigter christlicher Geistlicher, der notorisch jenen Neuerungen nicht zugetan ist, sie geprüft hat. „NB. Da der Druck damals noch nicht war, so muß hier bloß von M. S. die Rede sein." Nr. 123. Gegen das oft verbotene Außerlandschaffen inländischer Münzen. Nr. 124. Die Gemeindevorsteher mit Zuziehung der fünfzehn Ausschußmänner verbieten allen Weibern und Mädchen das Tragen seidener Strunkas. Nr. 125. Zur Vermeidung von Unzulässigkeiten haben die Gemeindevorsteher beschlossen, daß kein Vorsteher eine Beschneidung vornehmen dürfe — außer bei seinem Sohne, Enkel und Schwester¬ oder Bruderkind und in der Synagoge nicht am Neujahr Schofar blasen dürfe. Nr. 126. Der 5. Ijar 5089 war für die Juden Prags und des ganzen Landes ein Trauertag, da an diesem Tage das Edikt verlautbart wurde, sie müßten alle binnen 3 Monaten das Land verlassen. 14 Tage vor Ablauf der Frist wurden die Vorsteher aller 3 Judenviertel vorgerufen, ihnen das Verbannungsdekret nochmals verlesen, ebenso auf dem Lande. Nur wer die Taufe nehme, könne bleiben. Tags darauf wurden die jüdischen Arbeiter aus der königlichen Münze entlassen; alles, was man nicht mitnehmen konnte, wurde verkauft zu Spottpreisen. Thorarollen, Bücher, heilige Geräte wurden vergraben, auf den beiden Gottesäckern Abschied genommen. Unterwegs starben viele; es kam auch zu räuberischen Überfällen, einem solchen fielen der gelehrte Rabbi Simon Kollin und sein Schwiegersohn im Walde bei Neudörfel... zum Opfer. 11 Wochen konnten sie keine Sabbatlichter anzünden, nicht ein-

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