Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 405

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 405 (sequence 409)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0410-2644751
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

405 Gemeindevorsteher und Rabbinatsbehörde. Nr. 111. Die am Versöhnungstag gebeteten Stellen.- lemakosenu aruchas mosor haaleh; döresch domim oßom jiskor; rabas sowoh loh nafschenu bus hasonim haben viel Mißgeschick gebracht, darum sollen sie in keiner Synagoge und Betstube verrichtet werden und sind in den Gebetbüchern unleserlich zu machen. Nr. 112. Der Gebrauch, nach dem zu einer Hochzeit sämtliche Gemeindevorsteher einzuladen sind, ist derzeit nicht mehr entsprechend und führt zu Mißhelligkeiten. Darum hat die Rabbinalbehörde über Ersuchen der Gemeindevorsteher bestimmt, daß in Zukunft nur eine allgemeine Einladung in der Synagoge durch den Synagogsdiener erfolgen dürfe u. zw. am sogenannten Reigensabbat, das ist am Sabbat vor der Hochzeit. Aus den Büchern Nr. 11, Blatt 93, Seite 1. Nr. 113. Ein ehemaliger Geistlicher hatte geheiratet. Als er mit seiner Frau in der Teinkirche war, erregte dies großes Ärgernis, er wurde verfolgt, floh in die nahe Judenstadt, wo es zu Schlägereien und Exzessen kam, deren Opfer die Juden wurden, die man beschuliigte, dem Geistlichen Vorschub zu leisten. 1529. Nr. 114. Es wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, daß niemandem eine Leichenrede gehalten werde, ohne Genehmigung des Ausschusses der Fünfzehn Gemeindemitglieder. Aus den Gemeindebüchern Num. 14, Blatt 81. 21. Kislew 311. Nr. 115. Beschreibung des Rückzuges der Hussiten von ihrem Feldzuge gegen Meißen und Thüringen und ihrer reichen Beute. Nr. 116. Die Juden in — verteidigen mit den Christen gemeinsam die Stadt; bei der Eroberung durch die Taboriten werden alle Juden getötet, über 60, nur zwei Abwesende waren entkommen. Nr. 117. Bericht über einen Schuldenerlaß. Nr. 118. Die Juden sollen nicht teilnehmen an den Zwistigkeiten der Anderen, ganz besonders nicht, wie es jüngst geschah, öffentlich Lieder singen, wie „Wer Mut hat und die Nacht nicht fürchtet", „Ein demütiges Ja zu allem schütteln", „Laß um den Altar uns sammeln". 1547. Nr. 119. Samuel Lebel aus N. erhält für seinen Rat, bei Erstürmung von Festungen bedeckte Sturmleitern zu verwenden, über Verwendung des Chefs der k. k. Heere eine bedeutende Belohnung und für sich und seine Erben auf ewige Zeiten das Recht Grundbesitz zu erwerben. Nr. 120. Noch keine vier Jahre sind verflossen, seitdem die hiesigen Gefilde mit dem Blut Israels getränkt wurden. Und schon wieder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.