Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 399 (sequence 403)
- Language
- German
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399 Nr. 59. Bei dem Begräbnis des am 13. Siwan 447 verstorbenen Josef Mainz, hielt der Rabbi Hirsch eine rührende Leichenrede. Am nächsten Tage erhielten die Vorsteher eine Zuschrift des Edelherrca Waldegg, er habe gestern abend von dem Hajekischen Garten der Beisetzung zugesehen, die Tränen des Leichenredners und der Zuhörer bemerkt. Er bitte ihm den Namen und Charakter des Verstorbenen mitzuteilen und eine Abschrift der Leichenrede zu senden. Seinem Wunsche gemäß wurde ihm die deutsch bearbeitete, auf Pergament geschriebene Leichenrede von den namentlich angeführten Vorstehern übereicht. Der Edelherr fand die Rede sehr zweckmäßig und sendete dem Leichenredner vier Goltstücke. Pinkas hakehüla Num. 9, Blatt 173. Nr. 60. Der 26jährige N. N., der eine Christin geheiratet hatte, wurde zum Feuertode verurteilt und da er es verschmähte, die Taufe zu nehmen, auch verbrannt. Nr. 61. Der Rabbiner in N. hatte eine Christin mit dem--aus — — getraut, die mittlerweile geflüchtet sind. Er wird freigesprochen, da die Christin sich durch falsche Urkunden als Jüdin ausgegeben hatte. Nr. 62. In N. wurde am Kolnidre Abend das Bethaus in die Luft gesprengt, wobei 80 Personen getötet wurden. Nr. 63. Gegen Disputationen und Religionsgespräche mit Nichtjuden über die dermaligen hierlands herrschenden religiösen Zwistigkeiten. Nr. 64. Es wurde eine Kommission von 10 Personen eingesetzt zur Prüfung und Begutachtung sämtlicher hebräischer Bücher, bestehend aus 5 Christen und 5 Juden, die zum Teil namentlich angeführt wurden. Nr. 65. Sämtliche Bier-, Wein- und Branntweinschenken dürfen, um Unanständigkeiten zu begegnen, nur männliches Bedienungspersonal haben. Von Kahal und Bethdin. Nr. 66. Der zum Synagogsvorsteher gewählte N. N., soll sofort seine Stelle antreten, da der Vorwurf, er habe einen Juden bei dem christlichen Tribunale belangt, nicht stichhältig sei, und den Gemeindevorstehern, Richtern und Rabbinern darum der schärfste Verweis zu erteilen, daß sie ihn am Amtsantritte hindern. Nr. 67. Ein Jude Josef, der sich getauft hatte, bestand darauf, daß der Thoraladenvorhang, den er gespendet hatte, wie ursprünglich bei der Schenkung bedungen, verwendet werde. Die Synagogsvorsteher verweigerten es, darauf wird im Prozeßwege dem Täufling recht gegeben, der Vorhang aber wurde gestohlen.