Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 397 (sequence 401)
- Language
- German
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397 mit förmlichen Genehmigungs- und Zulassungszeichen, viele Handschriften, auch die kostbare Büchersammlung des frommen Rabbi Samuel L. S. und des hochgelehrten Rabbi und Doctors — Arzt — Gedalia. Die Bücher konnten trotz der sehr vielen mitgebrachten Wagen nicht an einem Tage weggeführt werden. Am Rande steht: „Dieser R. Gedalia starb 5247. Grabstein des alten Friedhofes." Nr. 42. Im Eisenhammer des Oser Amberg in .... fanden neun der jüdischen Arbeiter in den Gluten den Tod. Nr. 43. Ein Teil der Mauer des hiesigen großen Gottesackers war eingestürzt, darum wurde N. N. beordert, während der Bauzeit dort bei Nacht zu wachen. Er benahm sich dabei sehr unziemlich und erblindete plötzlich. 1632. Nr. 44. Seit beinahe sieben Viertel Jahren ist das Orgelspiel in der Synagoge verboten gewesen. Durch die Gnade des Königs ist es am 1. Chanukatage in der Altneusynagoge wieder erlaubt worden, die in der ..... Synagoge befindliche Orgel war mittlerweile unbrauchbar geworden. Nr. 45. Der mitten unter der deutsch-böhmischen Judenschaft hier wohnende portugiesisch-lusitanische Jude N. N. wird trotzdem er von dieser Judenschaft gewählt wurde, von den Vorstehern nicht zum Vorsteheramt zugelassen, weil er weder der böhmischen noch der deutschen Sprache kundig ist. Über seine Beschwerde wird entschieden, daß der Gemeinde zusteht zu wählen, wen sie will, umsomehr als N. N. etwas deutsch kann und ihm zur Pflicht gemacht worden, eine oder die andere Landessprache zu lernen. Anno 1441. Seite 113. Nr. 46. Erzählung, wie einer einen Faden mit Ohrenschmalz bestrich und ihn dann anzündete. Nr. 47. Die Kaufleute sollen nicht mehr überhalten — vorschlagen. Es darf niemand für eine Ware mehr als ein Sechstel über den Preis fordern, zu dem er sie wirklich losschlagen kann. Nr. 48. An den Religionslehrer — more zedek — in Sobieslau, Zurechtweisung, weil er eine Frau, die in ihrer Jugend einen Fehltritt begangen hatte, abseits begraben ließ. Von der Prager Rabbinalbehörde. 11. Ijar 1650. Nr. 49. Wiederholung des vielfältig erlassenen Verbotes, am Purim Masken zu tragen, die bei Nichtjuden Anstoß erregen könnten, besonders solche von Individuen aus gewissen Ständen oder gar Standespersonen bei Androhung der schon früher hierauf gesetzten Strafen.