Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 395 (sequence 399)
- Language
- German
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395 die einzelnen Synagogen eine andere Norm geschaffen werden. Vom Prager israelitischen Konsistorium. — Beth din — 5321. Nr. 21. Die Entscheidung der Prager Rabbinatsbehörden, daß ein einmal des Meineids überwiesener namens Josef Salomon nicht als Zeuge zugelassen wird, wird gebilligt. Nr. 22. Mit Bezug auf die traurigen neuerlichst stattgehabten Vorfälle sollen die Juden allen Disputationen und Religionsgesprächen mit Andersgläubigen, die ja auch völlig zwecklos sind, aus dem Wege gehen. Nr. 23. Um die Abzugssteuern nicht zahlen zu müssen, geben mehrere das Land verlassende jüdische Familienväter an, daß sie nach dem heiligen Lande auswandern; darum sollen von jetzt ab auch die nach dem heiligen Lande Auswandernden die Abzugssteuern zahlen. Nr. 24. Jüdische Ärzte dürfen Christen nur dann behandeln, wenn der Christ vorher bei der Behörde schriftlich eingeschritten ist; nur wenn kein christlicher Arzt in der Nähe ist, darf einstweilen der jüdische behandeln. Jüdische Wundärzte dürfen aber äußere Verletzungen ausnahmslos behandeln. Bekanntmachung vom 13. Majus 1613. Nr. 25. Strenger Erlaß gegen Hehlerei und Ankauf gestohlener oder verdächtiger Sachen und dringende Mahnung zur Vorsicht beim Ankauf von Unbekannten. Nr. 26. Viele Juden übertreten auf dem Lande und in den Städten das seit urdenklichen Zeiten bestehende Verbot, das Tischler-, Maurer-, Schmiede-, Posamentierhandwerk zu betreiben; es wird ihnen bei Androhung der Landesverweisung neuerdings verboten, sie sollen sich mit dem Handel und dem Pfandleihen befassen, dürfen auch Granaten und andere Steine schleifen und das Schiffer- und Fuhrwerkergewerbc wie bisher ausüben. Für ihre Glaubensgenossen dürfen sie alles Erforderliche auch weiterhin verfertigen. Nr. 27. Bericht über die Entdeckung Amerikas. Nr. 28. Josef Moses aus ... perg wird in den Bann gelegt, weil er lehrt, daß die Erde sich drehe. 1557. Nr. 29. Jeder Weinhändler, der etwas zur Verbesserung des Geschmackes oder der Farbe dem Weine beisetzen will, muß sich vorher bei einem Arzte über die Unschädlichkeit des Mittels vergewissern. Statutenbuch 19 der Prager Israelitengemeinde, Abschnitt 133. 1602. Nr. 30. Die Beschwerde des Brünner Oberrabbiners gegen den Rabbiner in Horn, der öfters Trauungen in der Synagoge, nicht unter freiem Himmel vorgenommen, wird zurückgewiesen. Nr. 31. Belehrungen über die Vorsichtsmaßregeln zur Verhinderung der Ansteckung bei der jetzt wütenden Pest.